Ein Wort, das etwas bedeutet
Viele Berufsbezeichnungen im Handwerk sind frei wählbar. Diese nicht. Installateur und Heizungsbauer steht in der Anlage A der Handwerksordnung, bei den zulassungspflichtigen Gewerken, und wer das Handwerk ausüben will, muss in der Handwerksrolle eingetragen sein. Die Eintragung setzt einen Meistertitel voraus, einen gleichwertigen Abschluss oder eine Ausnahmebewilligung.
Für Sie als Auftraggeber ist das keine Formalie. Eine Eintragung ist überprüfbar, sie hängt an einer Person, und sie kann entzogen werden. Bei den zulassungsfreien Gewerken der Anlage B gibt es diese Hürde nicht, und der Unterschied zeigt sich meist erst, wenn etwas schiefgeht.
Die Wörter und was sie meinen
| Wort | Was gemeint ist |
|---|---|
| Installateur und Heizungsbauer | die amtliche Bezeichnung des Handwerks in der Handwerksordnung |
| Anlagenmechaniker SHK | der Ausbildungsberuf seit 2003, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik |
| Heizungsbauer | der geläufige Kurzname für denselben Betrieb |
| Heizungsinstallateur | ebenso, mit Betonung auf dem Einbau |
| Gasinstallateur | Betonung auf Gasarbeiten, dafür braucht es die Eintragung beim Netzbetreiber |
| Heizungsfirma | Sammelwort ohne feste Bedeutung, meint meist denselben Betrieb |
| Klempner | in Berlin umgangssprachlich der Sanitärbetrieb für Rohre, Bad und Abfluss |
Die letzte Zeile ist die wichtigste, weil sie eine echte Grenze markiert. Wer in Berlin Klempner sagt, meint meist verstopfte Abflüsse, undichte Leitungen oder ein Bad. Das ist die Arbeit eines Sanitärbetriebs. Wir bauen Heizung und Warmwasser.
Zwei Eintragungen, nicht eine
Die Handwerksrolle erlaubt die Ausübung des Handwerks. Sie erlaubt noch nicht, an einer Gasinstallation zu arbeiten. Dafür braucht es die Eintragung in das Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers, in Berlin bei der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg. Der Netzbetreiber prüft dafür Fachkraft, Ausrüstung und Kenntnis der technischen Regeln, insbesondere der TRGI.
Wer ohne diese Eintragung an einer Gasleitung arbeitet, arbeitet unzulässig, und das hat Folgen weit über den Ärger hinaus: Der Schornsteinfeger nimmt die Anlage nicht ab, und im Schadensfall stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Es ist die eine Prüfung, die sich vor der Beauftragung wirklich lohnt.
Was zum Handwerk gehört und was nicht
Zum Handwerk gehören Wärmeerzeuger und Warmwasserbereitung, die Verteilung im Haus mit Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen, die Heizflächen von Heizkörper bis Flächenheizung, die Regelung sowie Inbetriebnahme und Einregulierung samt hydraulischem Abgleich.
Nicht dazu gehören die Elektroinstallation über den Geräteanschluss hinaus, die ein Elektrofachbetrieb macht, die Abnahme der Abgasanlage, die beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger liegt, und die Bohrung für eine Erdwärmesonde, die ein Bohrunternehmen ausführt. Diese Gewerke koordinieren wir und binden sie in den Zeitplan ein, ausgeführt werden sie von denen, die dafür zugelassen sind.
Was der Titel nicht sagt
Die Eintragung sagt, dass jemand das Handwerk ausüben darf. Sie sagt nichts über die Erfahrung mit genau Ihrem Fall. Ein Betrieb, der überwiegend Bäder baut, ist bei einer Wärmepumpenkaskade im Mehrfamilienhaus in einer anderen Lage als einer, der das regelmäßig tut, und umgekehrt.
Deshalb ist die zweite Frage nach der Eintragung die nach vergleichbaren Anlagen: Wie oft wurde diese Bauform in den letzten Jahren gebaut, in welcher Größe und in welchem Gebäudetyp. Darauf gibt es entweder eine konkrete Antwort oder eine ausweichende, und beides ist eine Information.
Was wir machen
Wir bauen Heizungsanlagen neu und tauschen alte aus, in Berlin und im näheren Umland, vom Einfamilienhaus bis zur Heizzentrale im Quartier. Dazu gehören Wärmepumpen, Gas-Brennwertheizungen, Gasthermen, Pelletheizungen, Solarthermie sowie Speicher, Heizflächen und Regelung.
Der Vor-Ort-Termin kostet nichts. Danach kommt ein schriftliches Angebot mit Festpreis, und Sie entscheiden. Wie der Weg vom Anruf bis zur Abnahme aussieht, steht unter Ablauf des Heizungstauschs.