Was die Heizlast ist und was sie nicht ist
Die Heizlast ist eine Leistung, angegeben in Watt oder Kilowatt. Sie beschreibt, wie viel Wärme das Haus bei Normaußentemperatur braucht, um alle Räume auf ihrer Solltemperatur zu halten: 20 Grad in Wohnräumen, 24 Grad in Wasch- und Duschräumen, 16 bis 18 Grad in Fluren und Schlafräumen, wenn so gewünscht. Für Berlin liegt die Normaußentemperatur bei rund minus 12 Grad.
Die Heizlast ist nicht der Verbrauch. Der Verbrauch ist eine Energiemenge über das Jahr in Kilowattstunden, die Heizlast eine Leistung für einen Moment. Ein Haus mit 10 Kilowatt Heizlast braucht in einem Berliner Jahr etwa 18.000 bis 21.000 Kilowattstunden Wärme, weil die volle Last nur an wenigen Tagen anliegt. An den meisten Heiztagen läuft die Anlage mit 30 bis 60 Prozent.
Die Heizlast setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der Transmissionsverlust ist die Wärme, die durch Wände, Fenster, Dach und Boden nach außen geht; er hängt von Fläche und Wärmedurchgang der Bauteile ab. Der Lüftungsverlust ist die Wärme, die mit der Luft entweicht, über Fenster, Fugen oder eine Lüftungsanlage. Im unsanierten Altbau überwiegt die Transmission, im dichten Neubau die Lüftung.
Dazu kommen zwei Zuschläge, die früher großzügig und heute knapp bemessen werden. Die Aufheizreserve deckt das Wiederaufheizen nach einer Nachtabsenkung ab; bei einer Wärmepumpe, die ohne Absenkung durchläuft, entfällt sie. Der Zuschlag für Sperrzeiten des Netzbetreibers nach Paragraf 14a EnWG wird bei einer Wärmepumpe über den Pufferspeicher abgedeckt, nicht über eine größere Anlage.
Warum Überdimensionierung teuer ist
Früher wurde die Heizlast überschlagen und der Kessel eine Nummer größer gewählt, damit er sicher reicht. Ein Gaskessel verzeiht das weitgehend. Er moduliert herunter, taktet etwas mehr, und der Wirkungsgrad leidet nur leicht. Deshalb stehen in vielen Berliner Kellern Kessel mit 28 Kilowatt in Häusern, die 12 brauchen.
Eine Wärmepumpe verzeiht das nicht. Zu groß ausgelegt läuft sie kurz an, erreicht die Solltemperatur, schaltet ab und startet wenige Minuten später erneut. Dieses Takten verschleißt den Verdichter, drückt die Jahresarbeitszahl und macht das Gerät im Hof lauter, als es sein müsste. Dazu kostet jedes Kilowatt Leistung in der Anschaffung erfahrungsgemäß 500 bis 1.000 Euro, und ein größeres Gerät braucht einen größeren Pufferspeicher, einen stärkeren Stromanschluss und mehr Fundament.
Zu klein ausgelegt ist ebenfalls teuer, aber anders. Dann springt der elektrische Heizstab an kalten Tagen ein und heizt mit einer Kilowattstunde Strom je Kilowattstunde Wärme. Die Auslegung sucht deshalb den Punkt, an dem die Wärmepumpe 95 bis 98 Prozent der Jahreswärme allein liefert und der Heizstab nur an den wenigen kältesten Tagen unterstützt. Dieser Bivalenzpunkt liegt in Berlin meist bei minus 5 bis minus 7 Grad.
Drei Verfahren, drei Genauigkeiten
Das Überschlagsverfahren multipliziert die beheizte Fläche mit einem Kennwert je Baualter. Es ist in fünf Minuten erledigt und liefert eine Größenordnung, mehr nicht. Für ein erstes Gespräch reicht das, für eine Gerätewahl nicht.
Das Verbrauchsverfahren rechnet die Kilowattstunden Gas oder Liter Öl der letzten Jahre mal Kesselwirkungsgrad, geteilt durch 1.800 bis 2.100 Vollbenutzungsstunden, die für Berlin typisch sind. Bei 20.000 Kilowattstunden Gas und einem Wirkungsgrad von 0,9 sind das rund 9 Kilowatt. Das Verfahren ist gut als Plausibilitätsprüfung, hat aber Fehlerquellen. Es bildet das Verhalten der Bewohner ab statt des Hauses, und ein kalter Winter oder ein sparsamer Bewohner verschieben das Ergebnis um 20 Prozent.
Die raumweise Berechnung nach DIN EN 12831 nimmt jeden Raum einzeln: Fläche und Wärmedurchgang jedes Bauteils, Fenster, Türen, angrenzende beheizte und unbeheizte Räume, Lüftung, Solltemperatur. Das Ergebnis ist eine Liste mit der Heizlast je Raum und die Summe für das Haus. Nur dieses Verfahren liefert, was für Heizkörperauslegung, Vorlauftemperatur und den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B gebraucht wird; die Ventileinstellung je Heizkörper lässt sich ohne die Raumwerte nicht bestimmen.
| Verfahren | Grundlage | Genauigkeit | Reicht für |
|---|---|---|---|
| Überschlag | Fläche mal Kennwert | plus/minus 30 % | erstes Gespräch |
| Verbrauch | Jahresverbrauch geteilt durch Vollbenutzungsstunden | plus/minus 20 % | Plausibilitätsprüfung |
| Raumweise nach DIN EN 12831 | Bauteile, Flächen, Lüftung je Raum | plus/minus 10 % | Gerätewahl, Heizkörper, Abgleich, Förderantrag |
Beispielzahlen nach Baualter
Die folgenden Werte sind Erfahrungswerte aus Berliner Bestandsgebäuden in Watt je Quadratmeter beheizter Fläche. Sie ersetzen keine Rechnung, ordnen aber ein, in welcher Größenordnung ein Haus liegt.
| Baualter und Zustand | Heizlast in W/m² | Beispiel 130 m² |
|---|---|---|
| Gründerzeit bis 1918, unsaniert, Kastenfenster | 120–150 | 16–20 kW |
| Gründerzeit, Isolierglas, Decke gedämmt | 80–110 | 10–14 kW |
| 1919 bis 1948, Siedlung, unsaniert | 110–140 | 14–18 kW |
| 1949 bis 1968, Zeilenbau, Reihenhaus, unsaniert | 100–130 | 13–17 kW |
| 1969 bis 1978, unsaniert | 80–110 | 10–14 kW |
| 1979 bis 1994, erste Wärmeschutzverordnung | 60–80 | 8–10 kW |
| 1995 bis 2001 | 50–60 | 6–8 kW |
| ab 2002, Energieeinsparverordnung | 40–50 | 5–7 kW |
| Altbau teilsaniert, Fenster und Dach neu | 70–90 | 9–12 kW |
Effizienzhäuser nach KfW-Standard liegen noch darunter, bei 25 bis 35 Watt je Quadratmeter. Innerhalb eines Hauses streuen die Werte stark: Ein Eckzimmer im Dachgeschoss braucht das Doppelte eines Mittelzimmers im ersten Stock mit beheizten Nachbarn auf allen Seiten. Das ist der Grund, warum die raumweise Rechnung mehr sagt als jeder Kennwert.
Ein Beispiel durchgerechnet
Ein Reihenhaus in Lichterfelde, Baujahr 1965, 130 Quadratmeter, Gaskessel von 1998 mit 24 Kilowatt. Fenster 2010 erneuert, Dachschräge 2015 gedämmt, Kellerdecke ungedämmt, Außenwände 30 Zentimeter Hohlblock ohne Dämmung.
Der Überschlag sagt 70 bis 90 Watt je Quadratmeter, also 9 bis 12 Kilowatt. Das Verbrauchsverfahren kommt mit 21.000 Kilowattstunden Gas im Mittel der letzten drei Jahre mal 0,9 geteilt durch 2.000 auf 9,5 Kilowatt. Die raumweise Rechnung ergibt 10,2 Kilowatt, davon 1,8 Kilowatt für das Wohnzimmer mit zwei Außenwänden und großem Fenster, 0,4 Kilowatt für das Kinderzimmer in der Mitte des Obergeschosses. Mit Warmwasserzuschlag für vier Personen sind es 11 Kilowatt.
Der alte Kessel war also mehr als doppelt so groß wie nötig. Die Wärmepumpe wird mit 10 bis 11 Kilowatt bei minus 7 Grad ausgelegt, mit Heizstab für die wenigen kälteren Tage. Für das Wohnzimmer zeigt die Rechnung, dass der vorhandene Heizkörper bei 55 Grad Vorlauf knapp wird und gegen einen Typ 33 in gleicher Länge getauscht werden sollte; alle anderen Heizkörper bleiben. Wer die alte Anlage noch einen Winter lang hat, kann dieses Ergebnis mit dem 55-Grad-Test am Kessel gegenprüfen, den wir unter Wärmepumpe im Altbau Schritt für Schritt beschreiben.
Was die raumweise Rechnung sonst noch liefert
Mit der Heizlast je Raum wird für jeden Heizkörper geprüft, ob er die Leistung bei der geplanten Vorlauftemperatur bringt, und wo nicht, welcher Typ in gleicher Baulänge passt. Bei einer Fußbodenheizung ergibt sich aus demselben Wert der Verlegeabstand je Raum. Ob im Einzelfall der größere Heizkörper oder der neue Bodenaufbau die bessere Fläche ist, hängt vom Raum ab, und diese Abwägung haben wir unter Heizkörper oder Fußbodenheizung mit Zahlen unterlegt.
Aus der Summe folgt die Größe des Wärmeerzeugers und daraus die des Pufferspeichers, der bei einer Wärmepumpe die Sperrzeiten des Netzbetreibers überbrückt und das Takten verhindert; wie viele Liter je Kilowatt dafür üblich sind, zeigt Pufferspeicher in Berlin. Aus den Massenströmen je Heizkörper folgen die Ventileinstellungen für den hydraulischen Abgleich. Und weil die Förderstelle die Rechnung nach heutigem Stand sehen will, bevor sie den Zuschuss für die Wärmepumpe zusagt, gehört sie in das Antragspaket, dessen Bausteine wir unter Heizungsförderung auflisten.
Was wir dafür brauchen
Für die Rechnung brauchen wir Grundrisse mit Maßen aller beheizten Geschosse; fehlen sie, messen wir beim Vor-Ort-Termin auf. Dazu das Baujahr und die Liste der Sanierungen mit Jahr: Fenster, Dach oder oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke, Haustür. Den Wandaufbau, soweit bekannt, sonst schätzen wir ihn nach Baualter und Wandstärke ein. Den Verbrauch der letzten drei Jahre aus Gas- oder Ölabrechnungen als Plausibilitätsprüfung. Die gewünschten Raumtemperaturen, die Zahl der Personen für das Warmwasser und die Frage, ob eine Lüftungsanlage vorhanden ist.
Ein Energieausweis hilft, weil er Bauteilflächen und Kennwerte enthält, ersetzt die Angaben aber nicht; ein Verbrauchsausweis sagt über das Haus wenig. Fotos von Heizkörpern mit Maßband im Bild beschleunigen die Heizkörperprüfung.
Was die Rechnung kostet
Als eigenständige Leistung eines Energieberaters liegt die Heizlastberechnung für ein Einfamilienhaus erfahrungsgemäß bei 300 bis 800 Euro, für ein Mehrfamilienhaus nach Zahl der Wohnungen. Sinnvoll ist das, wenn Sie mehrere Angebote auf gleicher Grundlage vergleichen wollen. Dann bekommt jeder Anbieter dieselben Zahlen, und die Angebote unterscheiden sich in Technik und Preis, nicht in der Annahme über das Haus.
Bei uns ist die raumweise Rechnung Teil des Angebots für eine neue Anlage, weil ohne sie weder die Gerätewahl noch der Förderantrag möglich ist. Für ein Einfamilienhaus mit Grundrissen sind das ein bis drei Stunden Rechenarbeit, für ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohnungen ein bis zwei Tage. Die Rechnung bestimmt am Ende auch den Preis der Anlage, denn jedes Kilowatt weniger Wärmepumpe spart 500 bis 1.000 Euro; welche Posten sonst noch am Preis drehen, haben wir unter Heizung Kosten auseinandergenommen.
Was wir rechnen und was ein Energieberater rechnet
Beim Aufmaßtermin, für den wir nichts berechnen, schätzen wir die Heizlast über Baujahr, Fläche und Verbrauch ab und nehmen auf, was für die Rechnung fehlt, also Wandstärken, Fenster und Heizkörpermaße. Die raumweise Rechnung nach DIN EN 12831 liegt dann dem Angebot bei, zusammen mit der Heizkörperprüfung je Raum, der daraus abgeleiteten Gerätegröße und den Unterlagen für den Förderantrag. Nach dem Einbau folgt der hydraulische Abgleich nach Verfahren B auf derselben Grundlage.
Eine Heizlastberechnung ohne Anlage, etwa als Gutachten für den Vergleich fremder Angebote, machen wir nicht; dafür ist ein Energieberater richtig. Ebenso wenig rechnen wir die Anlage eines anderen Betriebs nach, um sie zu reparieren oder neu einzustellen; das kann der Betrieb, der sie gebaut hat, mit seinen eigenen Unterlagen besser. Unser Geschäft ist die neue Anlage, als Ersatz oder im Neubau, und was wir gebaut haben, warten wir auch. Wer nachts ohne Heizung dasteht, braucht einen Notdienst, und das sind wir nicht.
Drei Zahlen reichen für die erste Einordnung
Nennen Sie uns Baujahr, Wohnfläche und den Gasverbrauch des letzten Jahres, dann sagen wir Ihnen am Telefon, ob Ihr Haus eher bei 8 oder bei 15 Kilowatt liegt und ob der Kessel im Keller dafür zu groß war. Sie erreichen uns unter 030 2192 8018, werktags zwischen 7 und 17 Uhr. Über das Formular unten können Sie uns die drei Zahlen auch schreiben; wir melden uns dann mit einem Vorschlag für den Termin zum Aufmaß.
