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Mehrfamilienhaus Berlin: Mehrfamilienhaus der 1950er Jahre mit Balkonen in Westberlin
Meisterbetrieb für Heizungsbau

Heizung für Mehrfamilienhaus und WEG in Berlin

In Berliner Mehrfamilienhäusern stehen zwei Aufgaben an: die Gasetagenthermen aus der Sanierungswelle der 1990er Jahre, die jetzt 25 bis 30 Jahre alt sind und Wohnung für Wohnung ausfallen, und die zentralen Gaskessel derselben Zeit, die das Ende ihrer Laufzeit erreichen. Ob daraus eine Wärmepumpen-Kaskade, ein Gas-Brennwertkessel mit Hybridanteil oder ein Fernwärmeanschluss wird, entscheidet sich nach Heizlast, Aufstellort und dem, was die Eigentümergemeinschaft beschließen kann. Beim kostenlosen Vor-Ort-Termin sehen wir uns Keller, Stränge, Schornsteinzüge, Hof und Elektro an und liefern der Verwaltung eine Vorlage, mit der die Versammlung entscheiden kann.

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Welches System soll es werden?

Wählen Sie, was Ihrem Vorhaben am nächsten kommt. Ob es wirklich passt, klären wir vor Ort.

Um welches Objekt geht es?

Eine grobe Einordnung genügt. Die Heizlast rechnen wir später.

Was heizt heute?

Mehrfachauswahl, falls es mehrere Anlagen gibt.

Was ist Ihnen am wichtigsten?

Nur als Richtung. Die Abwägung machen wir gemeinsam.

Wann soll es losgehen?

Damit wir wissen, wie wir planen.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns und machen einen Termin für die Bestandsaufnahme vor Ort, meist innerhalb eines Werktags.

Oder rufen Sie an: 030 2192 8018, Mo–Fr 7–17 Uhr

Für welches Haus welche Lösung

Die Lösung passt sich dem Haus an, nicht umgekehrt. Ein Gründerzeithaus mit zwölf Wohnungen und zwölf Etagenthermen braucht zuerst eine Entscheidung: zentralisieren oder Therme für Therme tauschen. Ein Haus der 1960er Jahre mit zentralem Gaskessel im Keller braucht einen neuen Wärmeerzeuger und die Frage, ob es Wärmepumpe, Gas-Brennwert mit Hybridanteil oder Fernwärme wird. Ein Plattenbau am Fernwärmenetz braucht in der Regel keine neue Heizung; dort geht es um die Übergabestation, und die ist Sache des Wärmelieferanten. Hat das Haus im Erdgeschoss einen Laden oder eine Praxis mit eigenem Lüftungs- und Kühlbedarf, wird die Heizzentrale dafür mit ausgelegt; was bei größeren Gewerbeflächen und ganzen Beständen anders läuft, steht auf der Seite Heizung für Gewerbe und Großprojekte.

Nicht passt eine Wärmepumpen-Kaskade in ein Haus ohne Aufstellort: ohne Hof, ohne tragfähiges Dach, mit Denkmalschutz auf allen Seiten. Nicht passt der Verbleib bei Etagenthermen, wenn die Schornsteinzüge die Abgasführung nach heutigen Regeln nicht mehr hergeben. Und nicht passt Fernwärme, wenn die nächste Leitung drei Straßen entfernt liegt und der Anschluss die Kosten der eigenen Anlage übersteigt. Wie sich Anschlusspreis, Grundpreis und Preisgleitklausel gegen eine eigene Kaskade über 20 Jahre verhalten, haben wir unter Fernwärme oder eigene Heizung an einem Haus mit 20 Wohnungen durchgerechnet.

Zentralisierung von Etagenheizungen

Die Gasetagenthermen aus der Sanierungswelle der 1990er Jahre sind heute 25 bis 30 Jahre alt. Sie fallen nicht alle gleichzeitig aus, sondern eine nach der anderen, und jeder Ausfall ist eine Einzelentscheidung, bei der der Eigentümer der Wohnung unter Zeitdruck tauscht. Nach heutigem Stand setzt das Gebäudeenergiegesetz mit dem ersten Tausch eine Frist: fünf Jahre für die Entscheidung der Gemeinschaft über eine zentrale Lösung, bei einem Ja weitere Jahre für die Umsetzung. Bis dahin darf eine ausgefallene Therme eins zu eins ersetzt werden; was so ein Übergangstausch in der Etagenwohnung kostet und wie er in ein bis zwei Tagen abläuft, beschreibt die Seite Gastherme. Welche Beschlüsse die Gemeinschaft in dieser Frist fassen muss und in welcher Reihenfolge, haben wir unter Heizung in der Eigentümergemeinschaft aufgeschrieben.

Technisch heißt Zentralisierung: eine Heizzentrale im Keller, neue Steigstränge oder die Nutzung der alten Stränge, wo sie noch taugen, Wärmemengenzähler je Wohnung und eine Entscheidung fürs Warmwasser. Zentrales Warmwasser braucht eine Zirkulation und muss die 60 Grad nach DVGW W 551 halten, was in alten Strängen mit langen Wegen aufwendig ist; oft bleibt das Warmwasser deshalb dezentral über elektronische Durchlauferhitzer oder es kommt eine Frischwasserstation je Strang. Welche Speichergrößen und Frischwasserstationen bei zwölf oder dreißig Wohnungen üblich sind und wie die Legionellenregel die Wahl beeinflusst, haben wir auf der Seite Pufferspeicher und Speicherlösungen auseinandergenommen. Die frei werdenden Schornsteinzüge nehmen die Abgasleitung des neuen Kessels oder werden stillgelegt. Bis zum Anschluss läuft jede Wohnung mit ihrer alten Therme weiter, Strang für Strang wird umgeschlossen.

Kaskaden, Großwärmepumpen und Hybrid

Ab etwa 50 Kilowatt Heizlast wird aus dem einen großen Gerät eine Kaskade aus zwei bis vier Wärmepumpen oder Kesseln. Sie deckt die Grundlast mit einem Gerät, schaltet bei Kälte weitere zu und hält den Betrieb aufrecht, wenn eines ausfällt. Für ein Haus mit zwölf Wohnungen und 60 bis 90 Kilowatt Heizlast sind das erfahrungsgemäß drei Luft-Wasser-Wärmepumpen im Hof oder auf dem Dach, mit Pufferspeicher im Keller und einer Regelung, die die Geräte gleichmäßig auslastet.

Großwärmepumpen ab 100 Kilowatt kommen bei größeren Häusern und Quartieren ins Spiel, oft als Grundwasser-Wärmepumpe, weil Berlin mit hohem Grundwasserstand gute Bedingungen dafür bietet; dazu gehört eine Erlaubnis der Wasserbehörde. Wo das Haus im Winter noch 70 Grad Vorlauf braucht, wird die Wärmepumpe mit einem Gas-Brennwertkessel zum Hybrid: Die Wärmepumpe läuft die meiste Zeit des Jahres, der Kessel übernimmt die kalten Wochen und die Spitzen. Bei welcher Außentemperatur die Regelung umschaltet und wie viel Gas im Jahr dann noch verbrannt wird, zeigt die Seite Hybridheizung an Zahlen. Aufstellort, Schall im Innenhof, Denkmalschutz an der Straßenfassade und die Tragfähigkeit des Dachs sind die vier Punkte, die wir beim Termin zuerst klären.

Objekttypen in Berlin

Das Gründerzeithaus in Charlottenburg, Kreuzberg oder Prenzlauer Berg: Vorderhaus, Seitenflügel, Quergebäude, zehn bis dreißig Wohnungen, Etagenthermen aus den 1990er Jahren, Kellergewölbe mit Platz für eine Zentrale, Hof als Aufstellort, Straßenfassade häufig unter Denkmalschutz. Der Zeilenbau der 1950er und 1960er Jahre in Tempelhof, Steglitz oder Reinickendorf: zentraler Gaskessel oder Ölkessel im Keller, Stränge durch die Wohnungen, Flachdach als Aufstellort, Warmwasser oft schon zentral. Der Plattenbau in Marzahn, Lichtenberg oder Hohenschönhausen: Fernwärme mit Übergabestation, Einrohrheizung, hier geht es um Abgleich und Station, selten um einen neuen Erzeuger. Und der Neubau der 1990er Jahre in Karow oder Adlershof: Gas-Brennwert am Ende der Laufzeit, gedämmt, Fußbodenheizung, für die Wärmepumpe gut geeignet.

Heizkostenverteilung

Mit der Zentralheizung kommt die Heizkostenverordnung: 50 bis 70 Prozent der Kosten werden nach Verbrauch verteilt, der Rest nach Fläche. Gemessen wird mit Wärmemengenzählern je Wohnung, wenn jede Wohnung einen eigenen Abgang vom Strang hat, oder mit Heizkostenverteilern an jedem Heizkörper, wenn die Stränge durch die Wohnungen laufen. Warmwasser bekommt eigene Zähler.

Neue Messgeräte müssen fernablesbar sein, und die Bewohner erhalten monatliche Verbrauchsinformationen. Wir bauen Zähler und Verteiler ein und stimmen die Technik mit dem Messdienst ab, der später abliest und abrechnet. Was in der Wohnung übrig bleibt, ist ein Heizkörperventil mit Thermostat und ein Zähler, der Gasanschluss in der Wohnung wird stillgelegt.

Der WEG-Beschluss

Der Austausch der Heizung ist eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG und wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG: Stimmen zwei Drittel der Stimmen und die Hälfte der Miteigentumsanteile zu, oder amortisiert sich die Maßnahme in angemessener Zeit, zahlen alle nach Miteigentumsanteilen. Die rechtliche Prüfung ist Sache der Verwaltung; von uns bekommt sie das, was die Versammlung braucht: eine Bestandsaufnahme, zwei oder drei Varianten mit Festpreis, die Förderrechnung mit der Staffel je Wohneinheit, den Bauzeitenplan und die Aufteilung je Einheit.

Erfahrungsgemäß braucht eine Gemeinschaft zwei Versammlungen: eine, in der die Varianten vorgestellt werden und ein Grundsatzbeschluss fällt, und eine, in der Angebot, Finanzierung über Rücklage, Sonderumlage oder Kredit und der Förderantrag beschlossen werden. Wir kommen auf Wunsch in die Versammlung und beantworten die Fragen der Eigentümer.

Fernwärme im Vergleich

In den Innenstadtbezirken liegt vielerorts die Fernwärme der BEW, die 2024 in Landeseigentum überging, und die Wärmeplanung des Landes weist Fernwärme-Eignungsgebiete aus. Ein Anschluss bedeutet: keine Kessel, kein Schornstein, keine Wartung, eine Übergabestation im Keller, und die 65-Prozent-Regel gilt nach heutigem Stand als erfüllt. Dagegen stehen der Anschlusspreis, der Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch anfällt, und die Bindung an einen Anbieter mit Preisgleitklausel.

Wir rechnen für die Versammlung beide Wege über 20 Jahre nebeneinander: Investition, Förderung, Energiekosten, Wartung, Schornsteinfeger, Ersatz. Liegt die Leitung in der Straße und ist das Haus groß, gewinnt oft die Fernwärme; liegt sie nicht dort oder ist das Haus klein, oft die eigene Anlage. Ob Ihre Straße in der Wärmeplanung als Fernwärme-, Gasnetz- oder Wärmepumpen-Eignungsgebiet geführt wird und was das nach heutigem Stand für die Pflichten der Gemeinschaft heißt, lässt sich unter Heizungsgesetz Berlin nachlesen.

Was es kostet

Für Mehrfamilienhäuser nennen wir keine Spannen. Heizlast, Zahl und Zustand der Stränge, Warmwasserlösung, Aufstellort und Elektro liegen zu weit auseinander, als dass eine Zahl vor dem Termin Sinn ergäbe; der Preis ergibt sich nach Heizlast und Objekt. Was die Verwaltung nach der Begehung von uns bekommt, ist ein Angebot in fünf Blöcken, Heizzentrale, Stränge, Warmwasser, Messtechnik und Elektro, jeder mit einer festen Summe, dazu die Förderrechnung mit der Staffel und der Betrag je Wohneinheit; damit kann die Versammlung rechnen, ohne dass später Nachträge kommen. Welche Posten über die Jahre am meisten wiegen, Investition, Energie oder Wartung, und wie sich das zwischen Kaskade, Gaskessel und Fernwärme unterscheidet, schlüsselt die Seite Heizung Kosten auf.

Förderung, nach heutigem Stand

Für Wärmepumpe, Pellet und Solarthermie gilt die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, beantragt als KfW-Zuschuss 458, bei der WEG über die Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum. Die förderfähigen Kosten staffeln sich: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten. Bei zwölf Wohnungen sind das 153.000 Euro, bei 30 Wohnungen 297.000 Euro. Darauf gibt es 30 Prozent Grundförderung und 5 Prozent Effizienzbonus bei natürlichem Kältemittel oder Erdwärme. Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer und in der WEG anteilig für ihre Einheiten.

Gas-Brennwert ist nicht förderfähig, beim Hybrid nur der Wärmepumpenanteil. Der Antrag muss vor dem Vertrag gestellt werden oder der Vertrag eine aufschiebende Bedingung enthalten. Weil zwischen erster Versammlung und Beschluss oft ein halbes Jahr liegt und die Sätze in dieser Zeit angepasst werden können, trägt die Beschlussvorlage das Datum ihres Standes, und wir rechnen sie vor der entscheidenden Versammlung noch einmal durch. Wie der Antrag über die Verwaltung läuft und welche Nachweise die selbstnutzenden Eigentümer für ihre Boni beibringen, erklärt die Seite Heizungsförderung.

Ablauf und Bauzeitenplan

Der kostenlose Vor-Ort-Termin findet mit Verwaltung oder Beirat statt und geht durch Keller, Stränge, Schornsteinzüge, Hof, Dach, Zählerschrank und Hausanschluss. Aus dem Aufmaß entstehen die Heizlastberechnung für das Gebäude, die Varianten mit Festpreis und die Beschlussvorlage. Nach dem Beschluss stellen wir den Förderantrag, und mit der Zusage beginnt die Bestellung; Lieferzeiten für Kaskaden liegen erfahrungsgemäß bei sechs bis zwölf Wochen.

Der Umbau selbst dauert erfahrungsgemäß zwei bis sechs Wochen und liegt im Sommer. Die Heizzentrale entsteht, während die alte Anlage läuft; die Umschaltung dauert wenige Tage, und für das Warmwasser gibt es eine Übergangslösung. Bei Zentralisierung wird Strang für Strang angeschlossen, jede Wohnung ist einen Tag betroffen, und die Termine werden zwei Wochen vorher im Haus ausgehängt. In der letzten Woche wird die Zentrale in Betrieb genommen und jeder Strang beim hydraulischen Abgleich einreguliert, Verwaltung und Hausmeister bekommen eine Einweisung an der Regelung, und die Mappe mit Nachweisen für die KfW, dem Protokoll für den Schornsteinfeger und den Zählerlisten für den Messdienst geht an die Verwaltung. Was von der Abnahme an für die Gemeinschaft gilt, wenn im ersten Winter ein Strang kalt bleibt, haben wir unter Gewährleistung zusammengefasst; wie die einzelnen Bautage im Keller aussehen, zeigt Heizungstausch Ablauf.

Worauf wir achten

Der häufigste Fehler im Mehrfamilienhaus ist die Kaskade, die nach dem alten Kessel ausgelegt wird und doppelt so groß ist wie die Heizlast. Der zweite ist zentrales Warmwasser über alte Stränge ohne Zirkulation, das die 60 Grad nicht hält und Legionellen Raum gibt. Der dritte ist der fehlende Abgleich der Stränge, nach dem die oberen Wohnungen kalt und die unteren überheizt sind. Der vierte ist die Außeneinheit im Innenhof ohne Schallberechnung.

Wir rechnen die Heizlast des Gebäudes und der Stränge, entscheiden das Warmwasser nach Leitungswegen statt nach Gewohnheit, planen die Messtechnik mit dem Messdienst und legen die Aufstellorte nach Schall, Abstand und Denkmalschutz. Der hydraulische Abgleich gehört zum Angebot, ebenso Anmeldung beim Netzbetreiber und die Unterlagen für die Förderstelle.

Fremde Thermen, Messdienst, Labor: wer im Haus sonst zuständig ist

Wir bauen die Heizzentrale und die Stränge, und wir bleiben danach für die Anlage zuständig, die wir gebaut haben. Die zwölf Etagenthermen, die bis zur Umschaltung weiterlaufen, gehören weiter dem Betrieb, der sie eingebaut oder zuletzt gewartet hat; fällt eine davon an einem Samstag im Januar aus, ist ein Notdienst gefragt, und den gibt es bei uns nicht. Die Abgasabnahme macht der Schornsteinfeger, die Ablesung und Abrechnung der Messdienst, die Legionellenprüfung alle drei Jahre ein akkreditiertes Labor, und wenn der Hausanschluss für die Kaskade zu schwach ist, verstärkt ihn Stromnetz Berlin. Die Erlaubnis für eine Grundwasser-Wärmepumpe beantragt die Gemeinschaft als Bauherr bei der Wasserbehörde; die Unterlagen dafür liefern wir.

Wo wir Mehrfamilienhäuser bauen

Gebaut wird in Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Kreuzberg, Neukölln, Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain, ebenso in Steglitz und Pankow.

Zwölf Thermen, eine Versammlung, eine Vorlage

Wenn in Ihrem Haus in Kreuzberg oder Charlottenburg in diesem Jahr die dritte Therme ausgefallen ist und die Verwaltung für die nächste Versammlung eine Vorlage braucht, sagen Sie uns Wohnungszahl, Heizsystem und ob ein Beirat eingebunden ist; den Rest sehen wir uns im Keller an. Werktags von 7 bis 17 Uhr unter 030 2192 8018, oder über das Formular unten auf der Seite, dann rufen wir die Verwaltung zurück.

Mehrfamilienhaus Berlin: Fernwärme-Übergabestation mit Wärmetauscher und Zähler im Keller
Fernwärme-Übergabestation mit Wärmetauscher und Zähler im Keller (Symbolbild)

Häufige Fragen

Was kostet eine neue Zentralheizung für ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen?

Für Mehrfamilienhäuser nennen wir keine Spannen, weil Heizlast, Strangnetz, Warmwasserlösung und Aufstellort zu weit auseinanderliegen; der Preis ergibt sich nach Heizlast und Objekt. Beim kostenlosen Vor-Ort-Termin nehmen wir Gebäude und Bestand auf, und die Verwaltung bekommt danach ein Angebot, das nach Heizzentrale, Strängen, Warmwasser und Messtechnik gegliedert ist und die Förderstaffel für zwölf Einheiten enthält. Für die Eigentümer wird daraus ein Betrag je Miteigentumsanteil.

Müssen wir die Etagenheizungen in der WEG zentralisieren?

Nach heutigem Stand nicht sofort, aber die Frist läuft: Wird in einem Haus mit Etagenheizungen die erste Therme ausgetauscht, hat die Gemeinschaft nach dem Gebäudeenergiegesetz fünf Jahre Zeit, über eine zentrale Lösung zu entscheiden, und bei einem Ja weitere Jahre für die Umsetzung. Bis dahin dürfen Thermen eins zu eins getauscht werden. Die Bundesregierung hat eine Novelle angekündigt, deshalb rechnen wir mit dem Stand, der am Tag des Beschlusses gilt.

Welche Mehrheit braucht der WEG-Beschluss für eine neue Heizung?

Der Austausch der Heizung ist eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG und wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Ob alle Eigentümer die Kosten tragen, hängt nach § 21 WEG davon ab, ob zwei Drittel der Stimmen und die Hälfte der Miteigentumsanteile zugestimmt haben oder sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert. Die Beschlussvorlage stimmen wir mit der Verwaltung ab, die rechtliche Prüfung bleibt Sache der Verwaltung.

Wie viel Förderung bekommt eine WEG mit 12 Wohnungen für eine Wärmepumpe?

Die förderfähigen Kosten staffeln sich nach heutigem Stand: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten, bei zwölf Wohnungen also 153.000 Euro. Darauf gibt es 30 Prozent Grundförderung und 5 Prozent Effizienzbonus bei natürlichem Kältemittel oder Erdwärme; Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gelten anteilig nur für selbstgenutzte Einheiten. Zwischen erster Versammlung und Beschluss liegen oft Monate, deshalb prüfen wir die Staffel und die Sätze am Tag der Beschlussvorlage noch einmal nach.

Wie werden die Heizkosten nach der Zentralisierung auf die Wohnungen verteilt?

Nach der Heizkostenverordnung zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch und zum Rest nach Fläche, gemessen mit Wärmemengenzählern je Wohnung oder Heizkostenverteilern an den Heizkörpern. Neue Geräte müssen fernablesbar sein, und die Bewohner erhalten monatliche Verbrauchsinformationen. Die Zähler bauen wir ein, die Ablesung und Abrechnung übernimmt ein Messdienst.

Fernwärme oder eigene Heizung für ein Haus in Charlottenburg?

Liegt die Fernwärmeleitung der BEW in der Straße, ist der Anschluss oft der einfachste Weg: keine Kessel, kein Schornstein, keine Wartung, und die 65-Prozent-Regel gilt nach heutigem Stand als erfüllt. Dagegen stehen der Anschlusspreis, ein Grundpreis, der auch bei geringem Verbrauch anfällt, und die Bindung an einen Anbieter mit Preisgleitklausel. Wir rechnen beide Wege über 20 Jahre nebeneinander, bevor die Versammlung entscheidet.

Wo steht die Wärmepumpe in einem Gründerzeithaus in Prenzlauer Berg?

Meist im Hof oder auf dem Dach, weil die Straßenfassade oft unter Denkmalschutz steht und keine Außeneinheit zulässt. Im Innenhof ist der Schall die Aufgabe, weil die Wände ihn reflektieren; in der Kaskade helfen leise Geräte, Schallhauben und der Abstand zu Schlafzimmerfenstern. Alternativ kommt eine Grundwasser-Wärmepumpe infrage, für die Berlin mit seinem hohen Grundwasserstand gute Bedingungen bietet.

Wie lange ist die Heizung während des Umbaus aus?

Die Heizzentrale wird erfahrungsgemäß in zwei bis sechs Wochen gebaut, je nach Umfang der Strangarbeiten, und die eigentliche Unterbrechung der Wärmeversorgung liegt bei wenigen Tagen. Wir legen den Umbau in den Sommer und halten das Warmwasser über eine Übergangslösung aufrecht. Bei Zentralisierung von Etagenheizungen läuft jede Wohnung weiter, bis ihr Strang angeschlossen ist.

Kann der Vermieter die neue Heizung auf die Miete umlegen?

Nach heutigem Stand können acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umgelegt werden, gedeckelt durch eine Kappungsgrenze je Quadratmeter, und die Förderung wird vorher abgezogen. Für die Ankündigung an die Mieter braucht der Vermieter Umfang, Beginn, Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung; die technischen Angaben dafür liefern wir. Die mietrechtliche Prüfung bleibt Sache des Vermieters oder seiner Verwaltung.

Reparieren Sie die Etagenthermen im Haus, bis die Zentralisierung kommt?

Die Thermen, die in den 1990er Jahren ein anderer Betrieb gesetzt hat, reparieren wir nicht; wenn im dritten Stock die Therme ausfällt, ist der Betrieb, der sie kennt, oder ein Notdienst schneller und besser. Was wir übernehmen, ist der Tausch einzelner Thermen als Übergang, bis die Zentrale steht. Und für die Zentrale, die wir bauen, sind wir danach auch bei Wartung und Reparatur zuständig.

Neu installierte Gas-Brennwertheizung mit Pufferspeicher im Keller eines Berliner Mehrfamilienhauses
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Beschreiben Sie kurz Ihr Haus und Ihre jetzige Heizung, oder rufen Sie einfach an. Beim kostenlosen Vor-Ort-Termin sehen wir uns den Bestand an und nennen Ihnen danach einen Festpreis samt Förderrechnung — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

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