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Förderung Berlin: Techniker erklärt der Eigentümerin die Regelung der neuen Wärmepumpe
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Heizungsförderung 2026 in Berlin

Wer in Berlin eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder Solarthermie einbaut, bekommt vom Bund nach heutigem Stand mindestens 30 Prozent der Kosten zurück, mit Boni bis zu 70 Prozent. Gas-Brennwertkessel, Gasthermen und Durchlauferhitzer gehen leer aus. Diese Seite erklärt die vier Bausteine, rechnet sie an einer Wärmepumpe für 32.000 Euro durch und beschreibt, in welcher Reihenfolge Antrag und Auftrag laufen müssen, damit das Geld auch fließt. Stand ist September 2026; maßgeblich ist, was am Tag des Antrags gilt, und deshalb gehört die Rechnung vor den Auftrag.

Was gefördert wird und was nicht

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert den Heizungstausch über den Zuschuss 458 der KfW. Gefördert wird der Einbau einer Heizung, die überwiegend mit erneuerbarer Energie arbeitet. Die folgende Übersicht gilt mit Stand September 2026.

System Grundförderung Boni möglich
Luft-Wasser-Wärmepumpe 30 % Klima, Einkommen, Effizienz bei natürlichem Kältemittel
Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde) 30 % Klima, Einkommen, Effizienz
Pelletheizung 30 % Klima, Einkommen
Solarthermie 30 % Klima, Einkommen
Hybrid Wärmepumpe plus Gas 30 % nur auf den Wärmepumpenanteil Klima, Einkommen, Effizienz
Gas-Brennwertkessel keine keine
Gastherme (Etagenheizung) keine keine
Durchlauferhitzer keine keine

Förderfähig sind neben dem Gerät auch Speicher, Hydraulik, Elektroarbeiten, Demontage und Entsorgung der Altanlage, der hydraulische Abgleich, notwendige Heizkörpertausche und die Fachplanung. Voraussetzung ist, dass die Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt, ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird und das Gebäude älter als fünf Jahre ist. Bei Hybridanlagen wird der Gaskessel aus der Rechnung herausgerechnet; der Sonderfall einer wasserstofffähigen Auslegung ist so eng gefasst, dass niemand damit kalkulieren sollte.

Die vier Bausteine

Grundförderung: 30 Prozent

Jeder Eigentümer bekommt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, unabhängig davon, ob er das Haus selbst bewohnt oder vermietet, und unabhängig vom Einkommen. Das gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Unternehmen und private Eigentümer gleichermaßen.

Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent

Wer eine noch funktionsfähige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, bekommt 20 Prozent obendrauf. Der Bonus ist auf selbstnutzende Eigentümer beschränkt und nach heutigem Stand zeitlich gestaffelt: Er sinkt in den kommenden Jahren schrittweise ab. Für Berlin ist er der wichtigste Baustein, weil hier viele Gasthermen aus der Sanierungswelle der neunziger Jahre und viele Ölkessel am Stadtrand genau in dieses Alter kommen.

Einkommensbonus: 30 Prozent

Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 40.000 Euro im Jahr, kommen weitere 30 Prozent dazu. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Steuerbescheide der letzten drei Jahre, und auch dieser Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Für Rentnerhaushalte im eigenen Haus in Mahlsdorf oder Lichtenrade ist er häufig der Baustein, der die Entscheidung dreht.

Effizienzbonus: 5 Prozent

Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, meist Propan, oder mit Erdwärme, Grundwasser oder Abwasser als Quelle bekommen 5 Prozent zusätzlich. Die meisten neuen Luft-Wasser-Geräte arbeiten inzwischen mit Propan, sodass dieser Bonus im Regelfall mitgenommen wird.

Deckel und Bemessungsgrundlage

Die Summe der Bausteine ist bei 70 Prozent gedeckelt. Die förderfähigen Kosten sind für das Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt; alles darüber bezahlen Sie voll. Der höchstmögliche Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt damit bei 21.000 Euro.

Beispiel: Wärmepumpe für 32.000 Euro

Ein Einfamilienhaus in Biesdorf, selbst bewohnt, Gaskessel von 2003, Angebot für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Propan als Kältemittel: 32.000 Euro brutto. Förderfähig sind davon 30.000 Euro.

Variante Fördersatz Zuschuss Eigenanteil
Nur Grundförderung (z. B. vermietet) 30 % 9.000 € 23.000 €
Grund + Klimabonus 50 % 15.000 € 17.000 €
Grund + Klimabonus + Effizienzbonus 55 % 16.500 € 15.500 €
Grund + Klima + Effizienz + Einkommensbonus 85 %, gedeckelt auf 70 % 21.000 € 11.000 €

Die 2.000 Euro über der Bemessungsgrenze bleiben in jeder Variante beim Eigentümer. Wer ein Angebot von 28.000 Euro hat, nutzt die Förderung dagegen voll aus, und wer eines von 40.000 Euro hat, verschenkt nichts, bezahlt aber die letzten 10.000 Euro allein. Ob 40.000 Euro für ein Berliner Einfamilienhaus überhaupt in der üblichen Spanne liegen und welche Positionen ein Angebot dorthin treiben, lässt sich in den Heizungskosten nachlesen.

Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft

Bei mehreren Wohneinheiten wächst die Bemessungsgrundlage: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für jede weitere bis zur sechsten, 8.000 Euro für jede ab der siebten. Für ein Haus mit sechs Wohnungen sind das 105.000 Euro, für zwölf Wohnungen 153.000 Euro, für 24 Wohnungen 249.000 Euro. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt auf die gesamte Summe.

Die Boni sind an Personen gebunden. In einer Eigentümergemeinschaft stellt die Gemeinschaft den Antrag für die Zentralheizung als Gemeinschaftseigentum und bekommt die Grundförderung; Klima- und Einkommensbonus kann jeder selbstnutzende Eigentümer nur für seinen Anteil beantragen. Werden Etagenheizungen zentralisiert, wird es kleinteiliger, weil die alten Gasthermen Sondereigentum sind. Wie eine Gemeinschaft einen solchen Beschluss vorbereitet, welche Mehrheit sie dafür braucht und wer am Ende den Antrag stellt, beschreibt die Seite Heizung in der Eigentümergemeinschaft.

Die Reihenfolge, damit das Geld fließt

Die häufigste Ursache für verlorene Förderung ist ein Auftrag, der vor dem Antrag erteilt wurde. Der Ablauf, der funktioniert, hat sieben Schritte.

1. Vor-Ort-Termin und Angebot

Zuerst wird das Haus angesehen und die Heizlast abgeschätzt. Daraus entsteht ein Angebot mit allen förderfähigen Positionen und der Förderrechnung.

2. Bestätigung zum Antrag

Das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag, die BzA. Sie bescheinigt, dass die geplante Anlage die technischen Anforderungen erfüllt, und bekommt eine ID.

3. Vertrag mit Bedingung

Sie unterschreiben den Auftrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Ein Vertrag ohne diese Klausel vor dem Antrag ist das Ende der Förderfähigkeit.

4. Antrag im KfW-Portal

Den Antrag stellen Sie selbst im Portal „Meine KfW" mit der BzA-ID. Dafür brauchen Sie ein Konto im Portal, die Identifizierung als Antragsteller und Angaben zum Gebäude. Bei einer Eigentümergemeinschaft stellt der Verwalter den Antrag.

5. Zusage

Die Zusage kommt in der Regel binnen weniger Tage bis Wochen. Erst jetzt beginnt die Ausführung; der Bewilligungszeitraum liegt nach heutigem Stand bei drei Jahren.

6. Einbau und Inbetriebnahme

Die Anlage wird eingebaut, in Betrieb genommen und hydraulisch abgeglichen. Der hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung und wird protokolliert.

7. Bestätigung nach Durchführung und Auszahlung

Das Fachunternehmen erstellt die Bestätigung nach Durchführung, die BnD. Sie reichen sie zusammen mit den Rechnungen im Portal ein, und der Zuschuss wird ausgezahlt. Bis dahin ist der volle Betrag vorzufinanzieren.

Sechs Fehler, die Förderung kosten

Erstens der Auftrag vor dem Antrag, siehe oben. Zweitens der Klimabonus für eine Gasheizung, die erst 18 Jahre alt ist; die Grenze liegt bei 20. Drittens der Klima- oder Einkommensbonus für ein vermietetes Haus, den es nur für Selbstnutzer gibt. Viertens eine Anlage ohne dokumentierten hydraulischen Abgleich. Fünftens ein Antragsteller, der nicht Eigentümer ist, etwa ein Sohn, der für die Eltern beantragt. Sechstens eine Rechnung, die vor der Zusage datiert ist oder Barzahlung ausweist. Jeder dieser Punkte lässt sich vor dem Antrag klären, danach nicht mehr.

Steuer statt Förderung

Wer keine Förderung bekommt, weil die Anlage nicht förderfähig ist, hat zwei steuerliche Wege. Nach Paragraf 35a EStG lassen sich 20 Prozent des Lohnanteils der Rechnung von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Nach Paragraf 35c EStG lassen sich bei selbstgenutztem Wohneigentum 20 Prozent der gesamten Kosten über drei Jahre abziehen, bei einer Gasheizung für 12.000 Euro also 2.400 Euro. Paragraf 35c lässt sich nicht mit der Bundesförderung verbinden; wer den Zuschuss für die Wärmepumpe nimmt, kann für dieselbe Maßnahme nichts mehr nach 35c ansetzen.

Berliner Landesprogramme

Das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren über die Investitionsbank Berlin eigene Programme für Heizungstausch und Gebäudeeffizienz aufgelegt. Diese Programme hatten begrenzte Budgets, wechselnde Bedingungen und teils kurze Laufzeiten, und sie waren nicht immer mit der Bundesförderung kombinierbar. Ob zum Zeitpunkt Ihres Antrags ein Landesprogramm läuft, prüfen Sie oder wir vor dem Angebot. Verlassen sollten Sie sich in der Kalkulation nur auf die Bundesförderung.

Zwei Entlastungen, die keine Förderung sind, gehören trotzdem in die Rechnung. Der Wärmepumpentarif des Stromversorgers liegt je Kilowattstunde einige Cent unter dem Haushaltstarif. Und wer die Wärmepumpe bei Stromnetz Berlin als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG meldet, erlaubt dem Netzbetreiber, sie bei Engpässen für kurze Zeit zu drosseln, und zahlt dafür ein geringeres Netzentgelt. Beides senkt die Betriebskosten dauerhaft. Was das über 15 Jahre gegenüber einem Gaskessel ausmacht, rechnet der Vergleich Wärmepumpe oder Gasheizung mit allen Annahmen durch.

Warum sich die Rechnung lohnt, bevor Sie vergleichen

Ein Angebot für eine Gas-Brennwertheizung über 12.000 Euro und eines für eine Wärmepumpe über 32.000 Euro liegen auf dem Papier 20.000 Euro auseinander. Nach Grundförderung und Klimabonus sind es 5.000 Euro, mit Einkommensbonus liegt die Wärmepumpe vorn. Dieselbe Rechnung gilt für eine Pelletheizung oder eine Solarthermieanlage. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb den Eigenanteil vergleichen, nicht den Angebotspreis, und dazu die Betriebskosten. Ob der Gaskessel aus dem ersten Angebot in Berlin überhaupt noch ohne Auflagen eingebaut werden darf, ist eine zweite Frage; die 65-Prozent-Regel und die Beratungspflicht davor erklärt das Heizungsgesetz in Berlin.

Was wir davon leisten

Wir rechnen die Förderung vor dem Auftrag durch, mit dem Stand des jeweiligen Tages, und schreiben den Eigenanteil ins Angebot. Die Bestätigung zum Antrag erstellen wir, das Angebot stellen wir mit aufschiebender Bedingung aus, und den Antrag im KfW-Portal begleiten wir Schritt für Schritt, weil dort die meisten Fragen entstehen. Nach der Inbetriebnahme bekommen Sie das Abgleichprotokoll, die Bestätigung nach Durchführung und die Rechnungen in der Form, die das Portal verlangt. Das alles gilt für neue Anlagen und den Tausch alter. Die Reparatur eines Kessels, den ein anderer Betrieb gesetzt hat, ist bei uns nicht zu haben, ebenso wenig ein Notdienst für die kalte Nacht; Wartung machen wir für die Anlagen, die wir selbst eingebaut haben. Wann im Kalender welcher der sieben Schritte fällig wird, vom ersten Termin bis zur Auszahlung, ordnet der Ablauf eines Heizungstauschs ein.

Drei Angaben, und Sie kennen Ihre Boni

Sagen Sie uns, welche Heizung heute im Keller steht, wie alt sie ist und ob Sie selbst im Haus wohnen, dann hören Sie am Telefon, ob es bei 30 Prozent bleibt oder 50 oder 70 daraus werden: 030 2192 8018, an jedem Werktag zwischen 7 und 17 Uhr. Dieselben drei Angaben passen auch ins Formular unten auf der Seite, dann kommt die Rechnung von uns zurück.

Förderung Berlin: neue Luft-Wasser-Wärmepumpe neben einem Einfamilienhaus im Berliner Südwesten
neue Luft-Wasser-Wärmepumpe neben einem Einfamilienhaus im Berliner Südwesten (Symbolbild)

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe in Berlin?

Nach heutigem Stand 30 Prozent Grundförderung, dazu 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung, 30 Prozent Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro und 5 Prozent Effizienzbonus bei natürlichem Kältemittel oder Erdwärme. Gedeckelt ist die Summe bei 70 Prozent von höchstens 30.000 Euro förderfähigen Kosten, also 21.000 Euro. Es zählen die Sätze am Tag Ihres Antrags, deshalb rechnen wir sie erst durch und lassen Sie dann unterschreiben.

Was bleibt von 32.000 Euro Wärmepumpe mit Klimabonus als Eigenanteil?

Förderfähig sind 30.000 Euro, darauf 30 Prozent Grundförderung und 20 Prozent Klimabonus, zusammen 15.000 Euro Zuschuss. Der Eigenanteil liegt damit bei 17.000 Euro. Kommt der Einkommensbonus dazu, greift der Deckel von 70 Prozent, der Zuschuss steigt auf 21.000 Euro und der Eigenanteil sinkt auf 11.000 Euro.

Bekomme ich den Klimabonus, wenn meine Gasheizung erst 15 Jahre alt ist?

Nein, für Gasheizungen gilt nach heutigem Stand ein Mindestalter von 20 Jahren, damit der Klimageschwindigkeitsbonus greift. Bei Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gibt es diese Altersgrenze nicht, sie müssen nur noch funktionsfähig sein. Außerdem ist der Bonus auf selbstnutzende Eigentümer beschränkt; für ein vermietetes Haus gibt es ihn nicht.

Gibt es Förderung für eine neue Gas-Brennwertheizung?

Nein. Gas-Brennwertkessel, Gasthermen und Durchlauferhitzer sind in der Bundesförderung nicht förderfähig, auch nicht anteilig. Bei einer Hybridanlage wird nur der Wärmepumpenanteil gefördert; für den Gaskessel bleibt der Weg über die Steuer nach Paragraf 35a oder 35c EStG.

Muss der Antrag wirklich vor dem Auftrag gestellt werden?

Ja, das ist die wichtigste Regel: Ein Vertrag, der vor dem Antrag ohne Bedingung geschlossen wurde, macht das Vorhaben nicht mehr förderfähig. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. So stellen wir unsere Angebote, wenn Förderung im Spiel ist.

Wie hoch ist die Förderung für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen?

Die förderfähigen Kosten staffeln sich nach Wohneinheiten: 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste, das sind bei sechs Wohnungen 105.000 Euro. Darauf gibt es die Grundförderung von 30 Prozent, also bis zu 31.500 Euro, und je nach Eigentümerstruktur die Boni. Bei einer Eigentümergemeinschaft stellt die Gemeinschaft den Antrag für das Gemeinschaftseigentum.

Was ist die Bestätigung zum Antrag und wer stellt sie aus?

Die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, ist das Dokument, mit dem ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte bescheinigt, dass das geplante Vorhaben die technischen Anforderungen erfüllt. Sie bekommt eine ID, die Sie beim Antrag im KfW-Portal eintragen. Ohne BzA lässt sich der Antrag nicht stellen, deshalb erstellen wir sie zusammen mit dem Angebot.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung der 15.000 Euro?

Die Zusage der KfW kommt nach Antragstellung erfahrungsgemäß innerhalb weniger Tage bis Wochen, gebaut wird danach. Nach der Inbetriebnahme reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung und die Rechnungen ein, und die Auszahlung folgt in der Regel einige Wochen später. Für die Zeit dazwischen ist der volle Rechnungsbetrag vorzufinanzieren.

Kann ich Förderung und Steuerabzug nach Paragraf 35c kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme geht nur eines von beiden. Paragraf 35c EStG erlaubt bei selbstgenutztem Wohneigentum 20 Prozent der Kosten über drei Jahre und ist damit für eine ungeförderte Gasheizung die richtige Wahl. Bei der Wärmepumpe liegt der Zuschuss mit mindestens 30 Prozent immer darüber.

Gibt es zusätzlich ein Berliner Landesprogramm für Heizungen?

Das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren eigene Programme über die Investitionsbank aufgelegt, deren Laufzeiten und Bedingungen sich häufig geändert haben. Ob zum Zeitpunkt Ihres Antrags ein Landesprogramm läuft und ob es mit der Bundesförderung kombinierbar ist, prüfen wir vor dem Angebot. Verlassen sollten Sie sich in der Kalkulation nur auf die Bundesförderung.

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