Der Zeitplan im Überblick
Acht bis zwölf Wochen sind der übliche Rahmen, und die Tabelle zeigt, wo die Zeit hingeht. Die Wochen sind Erfahrungswerte für ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung; im Mehrfamilienhaus mit Eigentümergemeinschaft kommt die Beschlussfassung dazu, die eigene Fristen hat.
| Woche | Was passiert | Wer ist beteiligt |
|---|---|---|
| 0 | Erstkontakt, Terminvereinbarung | Sie, wir |
| 1–2 | Vor-Ort-Termin, Heizlastschätzung, Aufstellort, Elektro, Abgas | wir |
| 2–3 | Schriftliches Angebot, Festpreis, Befund-Positionen getrennt, Förderquote nach heutigem Stand | wir |
| 3–4 | Entscheidung, Förderantrag bei der KfW, Vertrag mit aufschiebender Bedingung | Sie, wir, KfW |
| 4–8 | Förderzusage, Bestellung, Anmeldung beim Netzbetreiber, Abstimmung mit dem Schornsteinfeger | wir, Netzbetreiber, Schornsteinfeger |
| 8–10 | Einbau, 1–6 Arbeitstage, davon 1–3 Kalt-Tage | wir |
| 10 | Inbetriebnahme, Abgleich der Heizkörper, Einweisung an der Regelung, Übergabe der Unterlagen | wir, Sie |
| 10–14 | Abnahme durch den Schornsteinfeger, Verwendungsnachweis, Auszahlung der Förderung | Schornsteinfeger, Sie, KfW |
Woche 0: der erste Anruf
Das erste Telefonat dauert zehn Minuten. Wir fragen, was heute im Keller oder in der Wohnung steht, wie alt die Anlage ist, ob sie noch läuft und ob es um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung mit Etagenheizung, ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt geht. Daraus ergibt sich, wer zum Vor-Ort-Termin kommt und was er mitbringen muss.
Wer vor dem Anruf wissen will, ob er mit 8.000 oder mit 40.000 Euro rechnen muss, findet die Spannen je Anlage unter Heizung Kosten aufgeschlüsselt. Verbindlich wird davon nichts am Telefon, weil der teuerste Teil einer Heizung im Detail liegt, in Abgasführung, Elektro, Hydraulik und Aufstellort.
Woche 1 bis 2: der kostenlose Vor-Ort-Termin
Der Termin dauert eine bis anderthalb Stunden. Wir sehen uns die alte Anlage an, den Schornstein oder die Abgasleitung, die Elektroverteilung, die Heizkörper oder Fußbodenheizung, die Warmwasserbereitung und den möglichen Aufstellort für eine Außeneinheit samt Abstand zur Grundstücksgrenze. Wir fragen nach Verbrauch der letzten Jahre, nach Dämmung und Fenstern und nach dem, was Sie mit dem Haus noch vorhaben.
Aus Baujahr, Fläche, Verbrauch und Zustand wird die Heizlast abgeschätzt. Sie ist die Zahl, an der sich die Größe der neuen Anlage bemisst, und sie wird später mit einer raumweisen Heizlastberechnung bestätigt. Am Ende des Termins wissen Sie, welche Systeme in Ihrem Haus infrage kommen und welche nicht, und wir wissen, was ins Angebot gehört.
Woche 2 bis 3: das Angebot mit Festpreis
Das Angebot kommt schriftlich und enthält alles, was zum Tausch gehört: Ausbau und Entsorgung der alten Anlage, die neue Anlage mit Speicher, Hydraulik, Abgasführung oder Außeneinheit, Elektroarbeiten, Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich und Einweisung. Positionen, die vom Befund abhängen, etwa ein neuer Schornsteinzug oder eine Verstärkung des Hausanschlusses, stehen getrennt mit Preis.
Auf der letzten Seite des Angebots steht die Förderung, also welche Quote nach heutigem Stand gilt, wie hoch die förderfähigen Kosten sind und was nach Abzug des Zuschusses bleibt. Diese Seite trägt ein Datum, weil sich die Sätze in den letzten Jahren mehrfach geändert haben und die Rechnung nur für den Tag gilt, an dem sie gemacht wurde; wie sich Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammensetzen, erklären wir unter Heizungsförderung im Einzelnen.
Woche 3 bis 4: Förderantrag vor dem Auftrag
Die Reihenfolge ist entscheidend. Der Antrag bei der KfW muss gestellt sein, bevor der Liefer- und Leistungsvertrag wirksam wird, sonst gibt es keine Förderung. Üblich ist deshalb ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst gültig wird, wenn die Zusage vorliegt.
Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag, die wir als Fachunternehmen ausstellen, und ein Konto im KfW-Portal. Der Antrag selbst dauert eine halbe Stunde, die Zusage kommt nach heutigem Stand meist innerhalb weniger Tage. Wer die Boni für den Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung oder den Einkommensbonus beantragt, hält die Nachweise bereit: Alter der alten Anlage, Steuerbescheid, Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis.
Für Gas-Brennwertkessel, Gasthermen und Durchlauferhitzer gibt es keine Förderung, und dann entfällt dieser Schritt. Dafür gilt nach heutigem Stand vor dem Einbau einer Gasheizung eine Beratungspflicht zu den Folgen der 65-Prozent-Regel, die wir dokumentieren.
Woche 4 bis 8: Bestellung und Anmeldungen
Mit der Zusage wird bestellt. Gasthermen und Gaskessel sind meist innerhalb einer Woche da, Wärmepumpen brauchen zwei bis sechs Wochen, Pelletkessel zwei bis vier. Speicher, Hydraulik und Regelung kommen in derselben Lieferung.
Parallel laufen drei Anmeldungen. Die erste geht an Stromnetz Berlin, wenn eine Wärmepumpe ab 4,2 Kilowatt kommt; der Netzbetreiber trägt sie nach § 14a EnWG als Gerät ein, das er bei Engpässen kurz drosseln darf, und berechnet dafür ein niedrigeres Netzentgelt. Diese Anmeldung macht der Elektrofachbetrieb, und sie sollte vier bis sechs Wochen vor dem Einbau erledigt sein. Die zweite betrifft Gas- und Pelletanlagen, bei denen wir die Abgasführung mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abstimmen, bevor gebaut wird. Die dritte ist die Bohranzeige bei der Wasserbehörde für eine Erdwärmepumpe, die als Bauherrenleistung von Ihnen unterschrieben wird.
In dieser Zeit wird auch das Fundament für eine Außeneinheit vorbereitet, ein Pelletlager gebaut oder ein Öltank stillgelegt. Wer im Mehrfamilienhaus wohnt, informiert jetzt die Nachbarn über die Bautage, und im Altbau mit Keller ohne Außentür klären wir, wie der Speicher durchs Treppenhaus kommt.
Woche 8 bis 10: die Bautage
Der erste Tag beginnt mit der Demontage. Die alte Anlage wird vom Netz genommen, entleert, ausgebaut und abtransportiert, bei einem Öl- oder Gaskessel samt Abgasrohr. Ab diesem Moment ist das Haus ohne Heizung, und im Winter stehen dafür elektrische Heizlüfter oder bei größeren Häusern ein mobiler Elektrokessel bereit. Warmwasser gibt es meist ab dem Abend des ersten Tages wieder, weil der neue Speicher zuerst angeschlossen wird.
Die Kalt-Tage je Anlage sind erfahrungsgemäß:
| Anlage | Bautage gesamt | Tage ohne Heizung |
|---|---|---|
| Gastherme, Tausch 1:1 | 1–2 | 1 |
| Gas-Brennwertkessel mit Speicher | 2–3 | 1–2 |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 3–5 | 2–3 |
| Sole-Wasser-Wärmepumpe | 1–2 Wochen inkl. Bohrung | 2–3 |
| Pelletheizung mit Lager | 4–6 | 2–3 |
| Hybrid aus Gas und Wärmepumpe | 4–6 | 1–2 |
Die Außeneinheit einer Wärmepumpe wird am ersten oder zweiten Tag gesetzt, je nach Zugang mit einem Kran oder über den Garten. Dann folgen die Kälteleitung oder die Hydraulik zwischen innen und außen, der Speicher, die Verrohrung, die Elektrik. Am letzten Tag wird gefüllt, entlüftet und in Betrieb genommen. Bei einem Kessel im Keller ist der kritische Moment der Weg des alten Geräts über die Kellertreppe, bei der Wärmepumpe der Kran für die Außeneinheit; was an diesen Tagen im Einzelnen passiert, beschreiben wir für den Heizungstausch allgemein und für die Wärmepumpe mit Fundament, Kälteleitung und Schallschutz gesondert.
Woche 10: Inbetriebnahme, Abgleich, Einweisung
Die Inbetriebnahme ist mehr als der Knopfdruck. Die Regelung wird auf das Haus eingestellt: Heizkurve, Vorlauftemperaturen, Warmwasserzeiten, Absenkung. Dann folgt der hydraulische Abgleich, bei dem jeder Heizkörper oder Heizkreis den Volumenstrom bekommt, den die Heizlastberechnung vorgibt. Ohne ihn läuft eine Wärmepumpe zu heiß und ein Brennwertkessel nicht im Brennwertbereich, und ohne seinen Nachweis gibt es keine Förderung.
Die Einweisung dauert eine halbe Stunde. Sie sehen, wo die Regelung sitzt, was die Anzeigen bedeuten, wie Sie die Warmwassertemperatur ändern und was Sie bei einer Störmeldung tun. Danach erhalten Sie die Unterlagen: Rechnung mit getrennt ausgewiesenen förderfähigen Kosten und Lohnanteil, Bestätigung nach Durchführung, Protokoll des hydraulischen Abgleichs, Inbetriebnahmeprotokoll, Bedienungsanleitungen und bei Wärmepumpen die Angaben zu Kältemittel und Effizienz.
Woche 10 bis 14: Abnahme und Auszahlung
Bei Gas- und Pelletanlagen kommt der Schornsteinfeger. Er prüft die Abgasanlage, misst die Abgaswerte und trägt die neue Feuerstätte in sein Kehrbuch ein, in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme. Bei einer reinen Wärmepumpe gibt es nichts abzunehmen, die alte Feuerstätte wird bei ihm abgemeldet.
Für die Förderung laden Sie die Unterlagen im KfW-Portal hoch, als Verwendungsnachweis. Die Auszahlung folgt nach heutigem Stand einige Wochen später auf Ihr Konto. Wer die Steuerermäßigung nach § 35a oder § 35c EStG nutzt, legt die Rechnung mit der nächsten Steuererklärung vor.
Was Sie selbst vorbereiten können
Drei Dinge sparen Wochen. Erstens die Unterlagen für den Förderantrag früh zusammensuchen: Eigentumsnachweis, Baujahr der alten Anlage aus dem Schornsteinfegerprotokoll, bei Einkommensbonus der Steuerbescheid. Zweitens den Aufstellort für eine Außeneinheit mit den Nachbarn besprechen, bevor das Fundament gegossen wird. Drittens im Mehrfamilienhaus die Verwaltung einbinden, weil Keller, Treppenhaus und Abgasanlage Gemeinschaftseigentum sind. In einer Eigentümergemeinschaft kommt vor Woche 0 noch die Versammlung mit Beschluss und Kostenverteilung, was die zwölf Wochen leicht auf ein halbes Jahr streckt; wie der Beschluss vorbereitet wird, damit ihn niemand anficht, beschreiben wir unter Heizung in der Eigentümergemeinschaft.
Und wer die Wahl hat, plant den Tausch zwischen April und Oktober. Die Lieferzeiten sind kürzer, die Kalt-Tage spielen keine Rolle, und die neue Anlage läuft sich im Herbst ein, bevor es ernst wird.
Was nach der Abnahme gilt
Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung von fünf Jahren für die fest eingebaute Anlage, dazu die Garantie des Herstellers mit ihren Bedingungen. Die jährliche Wartung, die der Hersteller für seine Garantie meist verlangt, gehört ab dann zum Betrieb. Gewährleistung, Herstellergarantie und Wartungsvertrag greifen dabei ineinander und werden gern verwechselt; wer bei einem Defekt im dritten Winter wen anruft und was das kostet, klären wir unter Gewährleistung und Wartung.
Was von den zwölf Wochen bei uns liegt
Bei uns liegen der Termin im Haus, das Angebot, die Bestätigung zum Antrag, die Bestellung, die Anmeldung beim Netzbetreiber über den Elektrofachbetrieb, die Abstimmung mit dem Schornsteinfeger, die Bautage, die Inbetriebnahme mit Abgleich und Einweisung und die vollständigen Unterlagen für Förderstelle und Schornsteinfeger, alles mit einem Ansprechpartner. Bei Ihnen liegen die Antragstellung im KfW-Portal, die Bohranzeige als Bauherrenleistung und der Termin mit dem Schornsteinfeger, dem die Abnahme vorbehalten ist.
Dieser Ablauf gilt für neue Anlagen und für den Tausch alter. Was wir eingebaut haben, warten wir in den Jahren danach selbst; eine Anlage aus fremder Hand gehört bei Störungen zu diesem Betrieb oder zu einem Notdienst, den wir nicht stellen. Wer im Dezember mit einem ausgefallenen Kessel anruft, bekommt von uns ein Angebot für den Tausch und keine Reparatur; die Zwischenzeit überbrückt der Notdienst, der den alten Kessel noch einmal anwirft.
Woche 0 beginnt mit dem Baujahr Ihrer Anlage
Sagen Sie uns, was heute im Keller oder in der Küche hängt, aus welchem Jahr es stammt und ob es noch läuft; daraus ergibt sich, ob wir in acht oder in zwölf Wochen fertig sind und ob die Kalt-Tage noch vor den Winter fallen. Die Nummer für Woche 0 ist 030 2192 8018, montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr. Wer die Daten lieber schriftlich schickt, nutzt das Formular unten; Baujahr und Typenschild der alten Anlage reichen, um den ersten Termin zu planen.
