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Hydraulischer Abgleich Berlin: Techniker stellt das Thermostatventil am Heizkörper für den hydraulischen Abgleich ein
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Hydraulischer Abgleich: Verfahren A und B

Wasser nimmt den Weg des geringsten Widerstands. In einem Heizungsnetz heißt das: Die Heizkörper nahe an der Pumpe bekommen zu viel, die entfernten zu wenig, und die Anlage gleicht das mit höherer Vorlauftemperatur und stärkerer Pumpe aus. Der hydraulische Abgleich stellt jeden Heizkörper auf die Menge ein, die er braucht. Für die Förderung ist er Pflicht, und zwar nach Verfahren B.

Was im Rohrnetz ohne Abgleich passiert

Ein Heizungsnetz ist ein verzweigtes System aus Rohren mit unterschiedlichen Längen, Querschnitten und Widerständen. Die Pumpe drückt das Wasser hinein, und das Wasser nimmt den Weg des geringsten Widerstands: den kurzen Strang zum Heizkörper im Erdgeschoss neben dem Heizraum. Der Heizkörper im Dachgeschoss am Ende des längsten Strangs bekommt, was übrig bleibt.

Die Folgen kennt jeder, der in so einem Haus wohnt. Unten rauscht das Ventil, weil zu viel Wasser mit zu hohem Druck durch einen fast geschlossenen Querschnitt gedrückt wird. Oben wird der Heizkörper nur halb warm. Die übliche Reaktion ist, die Vorlauftemperatur zu erhöhen und die Pumpe auf die höchste Stufe zu stellen, bis auch der letzte Heizkörper warm wird. Dann sind die unteren Räume überheizt, die Rücklauftemperatur ist hoch, und die Anlage arbeitet weit von ihrem besten Punkt entfernt.

Für einen Brennwertkessel bedeutet ein hoher Rücklauf, dass das Abgas nicht mehr kondensiert und der Brennwerteffekt ausfällt. Für eine Wärmepumpe bedeutet er eine höhere Vorlauftemperatur und damit eine schlechtere Jahresarbeitszahl. Für Fernwärme bedeutet er eine schlechtere Auskühlung und teils höhere Kosten, weil der Versorger die Rücklauftemperatur vorgibt.

Was der Abgleich bewirkt

Der hydraulische Abgleich gibt jedem Heizkörper genau die Wassermenge, die er für seine Heizlast bei der geplanten Temperaturspreizung braucht. Das geschieht über die Voreinstellung am Thermostatventil, die den Querschnitt begrenzt, bei größeren Anlagen zusätzlich über Strangregulierventile und Differenzdruckregler an den Steigesträngen. Die Pumpe wird auf die dann nötige Förderhöhe eingestellt, die Heizkurve gesenkt.

Danach sind alle Räume gleichmäßig warm, das Rauschen ist weg, die Thermostate regeln in ihrem Arbeitsbereich statt am Anschlag, und der Rücklauf ist kälter. Die Anlage liefert dieselbe Wärme mit weniger Brennstoff und weniger Pumpenstrom.

Verfahren A und Verfahren B

Der Unterschied liegt in der Grundlage der Berechnung, nicht in der Einstellung selbst. Beide Verfahren enden mit einem Schlüssel am Ventil.

Verfahren A Verfahren B
Heizlast überschlägig aus Raumfläche und Baualter raumweise nach DIN EN 12831
Heizkörper Typ und Größe aufgenommen Leistung bei geplanter Vorlauftemperatur geprüft
Rohrnetz nicht gerechnet Druckverlust je Strang berechnet
Ventileinstellung nach Näherungstabellen aus Massenstrom und Druckverlust berechnet
Pumpe nach Faustwert aus dem berechneten Netz
Aufwand Einfamilienhaus halber Tag ein bis zwei Tage inklusive Rechnung
Förderfähig nach heutigem Stand nein ja
Ergebnis Verbesserung Anlage läuft am Auslegungspunkt

Verfahren A war lange die übliche Praxis und ist besser als kein Abgleich. Seine Schwäche ist die geschätzte Heizlast: Ein Eckzimmer mit zwei Außenwänden bekommt denselben Kennwert wie das Mittelzimmer, und die Einstellung passt dann zu keinem von beiden. Verfahren B rechnet den Unterschied aus und ist deshalb die Voraussetzung dafür, die Vorlauftemperatur wirklich zu senken. Es beginnt mit der raumweisen Heizlastberechnung, die für ein Reihenhaus von 1965 schnell zeigt, dass das Wohnzimmer mit zwei Außenwänden mehr als das Vierfache des Kinderzimmers in der Mitte braucht.

Für die Heizungsförderung des Bundes gilt nach heutigem Stand nur Verfahren B. Die Bestätigung erfolgt auf dem Formular des Spitzenverbands der Gebäudetechnik, das die Heizlast je Raum, die Heizkörper, die Ventileinstellungen und die Pumpeneinstellung dokumentiert. Ohne dieses Formular zahlt die Förderstelle den Zuschuss für die neue Anlage nicht aus; welche Unterlagen sonst noch in den Antrag gehören, listet Heizungsförderung auf.

Voreinstellbare Ventile

Ein Abgleich am Heizkörper braucht ein Ventil, das sich in seinem Querschnitt begrenzen lässt. Voreinstellbare Thermostatventile haben unter der Thermostatkappe einen Skalenring mit Zahlen oder Punkten; die Einstellung wird mit einem Schlüssel oder von Hand gesetzt und legt den Kv-Wert fest, also die Wassermenge bei einem bestimmten Druckunterschied. Alternativ sitzt die Begrenzung in der Rücklaufverschraubung.

Viele Ventile aus den neunziger Jahren haben eine solche Voreinstellung, ältere oft nicht. Ventile ohne Voreinstellung werden getauscht, was erfahrungsgemäß 60 bis 120 Euro je Heizkörper mit Material kostet. Für den Tausch wird der Strang oder die Anlage entleert oder das Rohr kurz eingefroren; in einem Einfamilienhaus ist das an einem Tag erledigt. Bei einer neuen Anlage werden ohnehin neue Ventile gesetzt, und der Tausch entfällt.

In größeren Anlagen kommen Strangregulierventile an den Steigesträngen und Differenzdruckregler dazu, die den Druck je Strang konstant halten, wenn Thermostate schließen. Ohne sie steigt der Druck an den verbleibenden offenen Ventilen, und das Rauschen kommt zurück.

Die Pumpe

Die zweite Hälfte des Abgleichs ist die Pumpe. Alte ungeregelte Heizungspumpen laufen mit 60 bis 90 Watt auf fester Stufe, rund 6.000 Stunden im Jahr, also 360 bis 540 Kilowattstunden. Eine Hocheffizienzpumpe mit Differenzdruckregelung braucht 5 bis 20 Watt und passt sich an, wenn Thermostate schließen. Das spart 250 bis 450 Kilowattstunden im Jahr, was bei üblichen Strompreisen 70 bis 130 Euro sind.

Nach dem Abgleich wird die Pumpe auf die berechnete Förderhöhe eingestellt, meist deutlich niedriger als vorher. Eine Pumpe, die nach dem Abgleich weiter auf der höchsten Stufe läuft, macht einen Teil des Abgleichs wieder zunichte. Der Tausch einer alten Pumpe liegt erfahrungsgemäß bei 300 bis 600 Euro mit Montage.

Fußbodenheizung

Bei einer Fußbodenheizung findet der Abgleich am Heizkreisverteiler statt. Jeder Kreis hat einen Durchflussmesser mit Skala in Litern je Minute; dort wird die berechnete Menge eingestellt, die sich aus der Heizlast des Raums und der Länge des Kreises ergibt. Lange Kreise brauchen mehr, kurze weniger. Fehlen die Durchflussmesser, werden die Verteilereinsätze nachgerüstet. Eine Fußbodenheizung reagiert wegen der Masse des Estrichs träge, deshalb ist ein sauberer Abgleich dort wichtiger als am Heizkörper, der sich in Minuten nachregelt; was das für die Wahl zwischen beiden Flächen bedeutet, haben wir unter Heizkörper oder Fußbodenheizung verglichen.

Was der Abgleich kostet

Leistung im Einfamilienhaus mit 8 bis 12 Heizkörpern Erfahrungswert brutto
Abgleich nach Verfahren B, Rechnung und Einstellung 600–1.500 €
Ventiltausch je Heizkörper, falls nötig 60–120 €
Hocheffizienzpumpe mit Montage 300–600 €
Strangregulierventile, Mehrfamilienhaus, je Strang 150–400 €

Ein Einfamilienhaus mit vorhandenen voreinstellbaren Ventilen liegt damit bei 600 bis 1.500 Euro, mit Ventiltausch und Pumpe bei 1.500 bis 3.000 Euro. Im Mehrfamilienhaus wird nach Zahl der Heizkörper und Stränge gerechnet; die Aufnahme in allen Wohnungen ist dort der größte Zeitposten und braucht Zugang zu jeder Wohnung, den die Verwaltung mit Aushang und Terminliste organisiert. Wer ohnehin einen Kesseltausch oder eine zentrale Wärmepumpe für das Haus plant, nutzt dieselbe Aufnahme für beides; wie wir ein Mehrfamilienhaus in Berlin insgesamt angehen, von der Verwaltung bis zur Kaskade, beschreibt die Leistungsseite.

Bei einer neuen Anlage ist der Abgleich nach Verfahren B Teil des Einbaus und im Angebot enthalten, weil ohne ihn weder die Anlage richtig läuft noch die Förderung ausgezahlt wird.

Ersparnis: was realistisch ist

In der Werbung kursieren 15 bis 20 Prozent. Realistisch sind 5 bis 10 Prozent des Brennstoffs, bei stark verstimmten Anlagen mit überheizten Räumen und hoher Rücklauftemperatur auch mehr. Bei 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr sind 5 bis 10 Prozent 1.000 bis 2.000 Kilowattstunden, bei einem Gaspreis um 12 Cent also 120 bis 240 Euro. Dazu kommen 70 bis 130 Euro Pumpenstrom, wenn die Pumpe getauscht wird.

Bei 600 bis 1.500 Euro für den Abgleich liegt die Amortisation damit bei vier bis acht Jahren, mit Pumpe und Ventiltausch länger. Das ist keine Rechnung, die jemanden vom Stuhl reißt, und das ist der ehrliche Teil. Der größere Nutzen liegt woanders. Die Räume werden gleichmäßig warm, die Geräusche verschwinden, ein Brennwertkessel kondensiert tatsächlich, und eine Wärmepumpe braucht mit 5 Grad weniger Vorlauf 10 bis 12 Prozent weniger Strom. Im Gründerzeithaus mit Heizkörpern aus den Neunzigern entscheidet genau dieser Spielraum darüber, ob die Heizkurve auf 55 Grad kommt; warum diese Grenze für die Wärmepumpe im Altbau so wichtig ist, erklären wir dort mit dem 55-Grad-Test.

Pflicht: Förderung und Gebäudeenergiegesetz

Nach heutigem Stand ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B Voraussetzung für die Heizungsförderung des Bundes, und die Bestätigung wird mit den Unterlagen eingereicht. Für bestehende Anlagen gibt es ein eigenes Programm zur Heizungsoptimierung mit einem Zuschuss von 15 Prozent, das Abgleich, Ventile und Pumpe umfasst; die Sätze sind in den letzten Jahren mehrfach angepasst worden und gelten nur, solange das Programm läuft.

Unabhängig von der Förderung verlangt Paragraf 60c des Gebäudeenergiegesetzes, dass Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen und einer Gaszentralheizung hydraulisch abgeglichen sind. Das betrifft in Berlin viele Mehrfamilienhäuser mit Zentralheizung aus den neunziger Jahren. Wer eine solche Anlage betreibt, sollte die Bestätigung in den Unterlagen haben. Steht ohnehin der Tausch des Kessels von 1996 an, erledigt sich die Pflicht mit dem Einbau, weil wir eine neue Gasheizung in Berlin nur mit Abgleich in Betrieb nehmen.

Ablauf

Zuerst wird aufgenommen, was das Haus hergibt. Jeder Raum mit Maßen, Fenstern und Außenwänden, jeder Heizkörper mit Typ, Höhe, Länge und Ventil, das Rohrnetz mit Strängen und Querschnitten, soweit es sichtbar ist, und die Pumpe. Aus dieser Aufnahme entstehen nacheinander die Heizlast je Raum, die Heizkörperleistung bei der geplanten Vorlauftemperatur, der Massenstrom je Heizkörper und der Druckverlust je Strang, und daraus die Ventileinstellung, die Pumpenförderhöhe und die Heizkurve. Vor Ort werden die Ventile mit dem Schlüssel gesetzt, die Pumpe eingestellt und die Heizkurve am Regler gesenkt. Das Protokoll auf dem Formular für die Förderstelle bekommen Sie in Kopie für Ihre Unterlagen.

Im Einfamilienhaus ist das ein Tag vor Ort plus die Rechenarbeit, im Mehrfamilienhaus je nach Zahl der Wohnungen mehrere Tage. Bei einer neuen Anlage ist der Abgleich der letzte Arbeitsschritt nach der Inbetriebnahme, oft am Nachmittag des letzten Bautags; wo er im gesamten Ablauf beim Heizungstausch zwischen Förderantrag und Schornsteinfeger liegt, zeigt der Zeitplan dort.

Warum wir nur unsere eigenen Anlagen abgleichen

Bei jeder Anlage, die wir einbauen, gehört der hydraulische Abgleich nach Verfahren B dazu, mit raumweiser Heizlast, Heizkörperprüfung, Ventileinstellung, Pumpe, Heizkurve und dem Protokoll für die Förderstelle. Das gilt für die Gastherme in der Wohnung ebenso wie für die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Einen Abgleich als Einzelleistung an einer Anlage, die ein anderer Betrieb gebaut hat, übernehmen wir nicht, und der Grund ist praktisch. Wer die Anlage eingebaut hat, kennt Rohrnetz, Ventile und Regler und hat die Unterlagen; ein zweiter Betrieb müsste alles neu aufnehmen und trüge danach die Verantwortung für eine Hydraulik, die er nicht kennt. Dasselbe gilt für Reparaturen an fremden Anlagen und für den Einsatz, wenn die Heizung am Sonntagabend ausfällt; das ist Sache eines Notdienstes, den wir nicht anbieten. Was wir bauen, warten wir, und wer ohnehin vor dem Heizungstausch steht, bekommt Anlage und Abgleich in einem Zug.

Wenn oben kalt bleibt und unten rauscht

Wenn bei Ihnen der Heizkörper im Dachgeschoss halb warm wird und das Ventil im Erdgeschoss rauscht, ist das meist kein Fall für eine Reparatur, sondern für eine Anlage, die von Anfang an abgeglichen wird. Sagen Sie uns, welche Anlage Sie planen, wie viele Heizkörper im Haus hängen und aus welchem Jahr die Ventile stammen, am besten telefonisch unter 030 2192 8018, montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr. Ob unter Ihren Thermostatkappen ein Skalenring sitzt, können Sie uns auch über das Formular unten schreiben, dann wissen wir vor dem Termin, ob die Ventile getauscht werden müssen.

Hydraulischer Abgleich Berlin: flacher Niedertemperatur-Heizkörper unter dem Fenster eines Altbau-Wohnzimmers
flacher Niedertemperatur-Heizkörper unter dem Fenster eines Altbau-Wohnzimmers (Symbolbild)

Häufige Fragen

Was kostet ein hydraulischer Abgleich im Einfamilienhaus mit 10 Heizkörpern?

Nach Verfahren B mit raumweiser Heizlast, Berechnung und Einstellung liegt er erfahrungsgemäß bei 600 bis 1.500 Euro. Fehlen voreinstellbare Ventile, kommen 60 bis 120 Euro je Heizkörper für den Ventiltausch dazu, und eine neue Hocheffizienzpumpe liegt bei 300 bis 600 Euro. Bei einer neuen Anlage ist der Abgleich Teil des Einbaus.

Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?

Verfahren A schätzt die Heizlast je Raum über die Fläche und stellt die Ventile nach Näherungswerten ein. Verfahren B rechnet die Heizlast raumweise nach DIN EN 12831, prüft die Heizkörperleistung, berechnet Massenströme und Druckverluste im Rohrnetz und leitet daraus die Ventileinstellung ab. Für die Förderung gilt nach heutigem Stand nur Verfahren B.

Wie viel spart der hydraulische Abgleich im Jahr?

Realistisch 5 bis 10 Prozent des Brennstoffs, bei stark verstimmten Anlagen mehr. Bei 20.000 Kilowattstunden Gas sind das 1.000 bis 2.000 Kilowattstunden oder rund 120 bis 240 Euro im Jahr, plus 50 bis 80 Euro Pumpenstrom bei einer neuen Pumpe. Die Amortisation liegt damit bei vier bis acht Jahren.

Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Für die Heizungsförderung des Bundes ist er nach heutigem Stand Pflicht, nach Verfahren B mit Bestätigung auf dem Formular des Spitzenverbands. Nach Paragraf 60c des Gebäudeenergiegesetzes müssen außerdem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen und Gaszentralheizung abgeglichen sein. Für das Einfamilienhaus ohne Förderung ist er freiwillig, aber sinnvoll.

Meine Thermostatventile sind von 1995. Kann man die einstellen?

Viele Ventile aus dieser Zeit haben eine Voreinstellung unter der Thermostatkappe, erkennbar an einem Skalenring mit Zahlen oder Punkten. Ältere Ventile ohne Voreinstellung werden gegen voreinstellbare getauscht, was je Heizkörper 60 bis 120 Euro kostet. Ohne Voreinstellung ist ein Abgleich nicht möglich.

Muss für den Abgleich das Wasser aus der Anlage?

Für die Einstellung nicht, sie erfolgt mit einem Schlüssel am Ventil unter laufender Anlage. Für den Tausch von Ventilen wird der Strang oder die Anlage entleert oder das Rohr kurz eingefroren. In einem Einfamilienhaus ist das an einem Tag erledigt.

Warum rauscht der Heizkörper im Erdgeschoss?

Weil zu viel Wasser mit zu hohem Druck durch ein fast geschlossenes Ventil gedrückt wird. Das ist das typische Zeichen einer nicht abgeglichenen Anlage mit zu stark eingestellter Pumpe. Nach dem Abgleich läuft die Pumpe niedriger, das Ventil bekommt seine Menge, und das Rauschen ist weg.

Brauche ich den Abgleich auch bei einer neuen Wärmepumpe?

Gerade dort. Eine Wärmepumpe braucht einen gleichmäßigen Durchfluss und einen niedrigen Rücklauf, sonst sinkt die Jahresarbeitszahl. Bei unseren Anlagen ist der Abgleich nach Verfahren B Teil des Einbaus und der Förderunterlagen.

Wie läuft der hydraulische Abgleich bei einer Fußbodenheizung?

Am Heizkreisverteiler: Jeder Kreis hat einen Durchflussmesser, an dem die berechnete Menge in Litern je Minute eingestellt wird. Grundlage ist die Heizlast je Raum und die Länge des Kreises. Fehlen Durchflussmesser, werden die Verteiler-Einsätze nachgerüstet.

Gibt es für den Abgleich einer bestehenden Anlage Förderung?

Nach heutigem Stand gibt es für die Optimierung bestehender Heizungen ein eigenes Programm des Bundes mit einem Zuschuss von 15 Prozent auf Abgleich, Ventile und Pumpe. Ob der Satz im nächsten Jahr noch so gilt, ist offen, und den Abgleich an einer Anlage, die nicht von uns stammt, macht ohnehin der Betrieb, der sie betreut. Bei einer neuen Anlage von uns ist der Abgleich Teil des Einbaus und der Heizungsförderung.

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