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Gasinstallateur in Berlin

An einer Gasinstallation darf nur arbeiten, wer im Verzeichnis des Netzbetreibers steht. Das ist die wichtigste Prüfung, die Sie vor einer Beauftragung machen können.

Eine Eintragung, die man prüfen kann

Von allen Prüfungen, die vor einer Beauftragung möglich sind, ist diese die wirksamste und die am seltensten gemachte: Steht der Betrieb im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers? In Berlin führt es die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, und ohne diesen Eintrag darf niemand an einer Gasinstallation arbeiten.

Wichtig ist, dass diese Eintragung eine zweite ist. Die Handwerksrolle erlaubt, das Handwerk Installateur und Heizungsbauer auszuüben. Sie erlaubt noch nicht die Gasarbeit. Für die prüft der Netzbetreiber gesondert, ob eine verantwortliche Fachkraft da ist, ob die Ausrüstung stimmt und ob die technischen Regeln bekannt sind.

Was schiefgeht, wenn der Eintrag fehlt

Der Netzbetreiber nimmt die Fertigmeldung eines nicht eingetragenen Betriebs nicht an. Ohne Fertigmeldung gibt es keine ordnungsgemäße Inbetriebnahme. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bescheinigt die Betriebssicherheit nicht, und die neue Feuerstätte wird nicht eingetragen.

Und dann ist da der Fall, an den niemand denken will. Kommt es zu einem Schaden, wird geprüft, ob die Anlage regelkonform errichtet wurde. Eine Installation von jemandem, der nicht hätte arbeiten dürfen, bringt diese Frage in eine Richtung, in die sie niemand haben will. Der Aufwand, das vorher zu klären, besteht aus einer Frage.

Die TRGI als Maßstab

Die Technische Regel für Gasinstallationen des DVGW beschreibt, wie Gasleitungen bemessen, verlegt, geprüft und in Betrieb genommen werden. Sie gilt als anerkannte Regel der Technik, und genau das ist ihre Bedeutung: Sie ist der Maßstab, den ein Sachverständiger anlegt, wenn etwas passiert ist.

Praktisch heißt das drei Dinge. Die Leitung wird nach der tatsächlichen Anschlussleistung bemessen und nicht nach dem, was schon da liegt. Nach jedem Eingriff wird eine Dichtheitsprüfung gefahren und protokolliert. Und die Inbetriebnahme umfasst die Einstellung des Geräts auf die vorhandene Gasart, nicht nur das Einschalten.

Was wir am Gas machen

Wir tauschen Gasthermen und Gas-Brennwertkessel, bauen Heizzentralen mit Gaskaskade und Hybridanlagen aus Gas-Brennwert und Wärmepumpe. Dazu gehören die Anpassung der Gasleitung im nötigen Umfang, die Abgasführung, die Dichtheitsprüfung mit Protokoll, die Fertigmeldung an den Netzbetreiber und die Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger.

Was nicht dazugehört: Wir arbeiten nicht an der Leitung vor dem Hausanschluss, denn die gehört dem Netzbetreiber, und wir nehmen die Abgasanlage nicht selbst ab, weil das beim Bezirksschornsteinfeger liegt. Diese Trennung ist gewollt, weil die eine Seite die andere prüft.

Wenn es nach Gas riecht

Fenster und Türen öffnen. Keine Schalter, keine Klingel, kein Telefon im Haus, denn ein Funke genügt. Gashahn schließen, wenn er gefahrlos zu erreichen ist. Das Haus verlassen, Nachbarn klopfend warnen und von draußen den Entstördienst des Netzbetreibers anrufen; die Nummer steht auf der Gasrechnung. Das ist ein Notfall und gehört nicht zu den Fragen, die ein Heizungsbauer beantwortet.

Der Weg zum Angebot

Der Vor-Ort-Termin dauert eine bis anderthalb Stunden und kostet nichts. Wir sehen uns Gerät, Gasleitung, Zählerplatz, Abgasführung und Heizflächen an und schätzen die Heizlast ab. Danach kommt ein schriftliches Angebot mit Festpreis, in dem auch steht, was an der Gasleitung gemacht werden muss. Wie es danach weitergeht, steht unter Ablauf des Heizungstauschs.

Häufige Fragen

Wer darf in Berlin an der Gasleitung arbeiten?

Nur ein Betrieb, der im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers eingetragen ist. In Berlin führt dieses Verzeichnis die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg. Die Eintragung ist von der Handwerksrolle unabhängig: Ein Betrieb kann als Installateur und Heizungsbauer eingetragen sein und trotzdem nicht am Gas arbeiten dürfen. Geprüft werden eine verantwortliche Fachkraft, die Ausrüstung und die Kenntnis der technischen Regeln.

Was ist die TRGI?

Die Technische Regel für Gasinstallationen, herausgegeben vom DVGW. Sie beschreibt, wie Gasleitungen zu bemessen, zu verlegen, zu prüfen und in Betrieb zu nehmen sind, und sie gilt als anerkannte Regel der Technik. Wer nach ihr arbeitet, erfüllt den Stand, den ein Sachverständiger im Schadensfall zugrunde legt. Wer davon abweicht, muss begründen, warum das gleichwertig sicher ist.

Was passiert, wenn ein nicht eingetragener Betrieb arbeitet?

Drei Dinge, und alle drei treffen Sie und nicht ihn. Die Anlage wird nicht abgenommen, weil der Netzbetreiber die Fertigmeldung eines nicht eingetragenen Betriebs nicht annimmt. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bescheinigt die Betriebssicherheit nicht. Und im Schadensfall stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz, weil eine nicht regelkonform errichtete Anlage die Grundlage der Deckung berührt.

Wie prüfe ich, ob ein Betrieb eingetragen ist?

Fragen Sie danach und lassen Sie sich die Eintragung nennen; der Netzbetreiber gibt darüber Auskunft. Ein eingetragener Betrieb nennt das von sich aus, weil es ein Verkaufsargument ist. Ausweichende Antworten sind an dieser Stelle die klarste Information, die Sie bekommen können.

Was ist eine Dichtheitsprüfung und wann wird sie gemacht?

Eine Druckprobe der Leitung vor der Inbetriebnahme, bei der geprüft wird, ob die Installation dicht ist. Sie wird nach jedem Eingriff in die Gasinstallation fällig, also auch nach einem Thermentausch, und sie wird protokolliert. Das Protokoll gehört zu den Unterlagen, die Sie am Ende bekommen; heben Sie es auf.

Was macht der Schornsteinfeger zusätzlich?

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nimmt die Abgasanlage ab, trägt die neue Feuerstätte ein und misst im Betrieb regelmäßig die Abgaswerte. Das ist von der Gasinstallation getrennt: Der Installateur baut, der Schornsteinfeger prüft. Die Abnahme erfolgt meist innerhalb von vier Wochen nach der Inbetriebnahme, und wir stimmen die Abgasführung vorher mit ihm ab.

Es riecht nach Gas. Was tue ich?

Fenster und Türen öffnen. Keine elektrischen Schalter, keine Klingel und kein Telefon im Haus betätigen, auch nicht, um Hilfe zu rufen, weil ein Funke genügt. Gashahn schließen, wenn er gefahrlos erreichbar ist. Das Haus verlassen, Nachbarn klopfend warnen und von draußen den Entstördienst des Netzbetreibers anrufen; die Nummer steht auf der Gasrechnung. Das ist ein Notfall und keine Heizungsfrage.

Muss die Gasleitung beim Thermentausch erneuert werden?

Nicht zwangsläufig, aber sie wird geprüft. Anlass sind der Querschnitt, weil ein neues Gerät eine andere Anschlussleistung haben kann, das Material und der Zustand alter Verbindungen. In Berliner Altbauten stehen häufig Leitungen aus verschiedenen Jahrzehnten nebeneinander. Was ersetzt werden muss, steht im Angebot, nicht in der Schlussrechnung.

Was kostet die Gasarbeit beim Thermentausch?

Sie steckt in der Regel im Festpreis für den Tausch, der bei 4.500 bis 8.500 Euro liegt. Muss die Leitung auf einem längeren Stück erneuert oder der Querschnitt geändert werden, kommt das als eigene Position dazu, meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Ein Angebot, das dazu nichts sagt, hat den Punkt offengelassen.

Neu installierte Gas-Brennwertheizung mit Pufferspeicher im Keller eines Berliner Mehrfamilienhauses
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Beschreiben Sie kurz Ihr Haus und Ihre jetzige Heizung, oder rufen Sie einfach an. Beim kostenlosen Vor-Ort-Termin sehen wir uns den Bestand an und nennen Ihnen danach einen Festpreis — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

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