Eine Eintragung, die man prüfen kann
Von allen Prüfungen, die vor einer Beauftragung möglich sind, ist diese die wirksamste und die am seltensten gemachte: Steht der Betrieb im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers? In Berlin führt es die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, und ohne diesen Eintrag darf niemand an einer Gasinstallation arbeiten.
Wichtig ist, dass diese Eintragung eine zweite ist. Die Handwerksrolle erlaubt, das Handwerk Installateur und Heizungsbauer auszuüben. Sie erlaubt noch nicht die Gasarbeit. Für die prüft der Netzbetreiber gesondert, ob eine verantwortliche Fachkraft da ist, ob die Ausrüstung stimmt und ob die technischen Regeln bekannt sind.
Was schiefgeht, wenn der Eintrag fehlt
Der Netzbetreiber nimmt die Fertigmeldung eines nicht eingetragenen Betriebs nicht an. Ohne Fertigmeldung gibt es keine ordnungsgemäße Inbetriebnahme. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bescheinigt die Betriebssicherheit nicht, und die neue Feuerstätte wird nicht eingetragen.
Und dann ist da der Fall, an den niemand denken will. Kommt es zu einem Schaden, wird geprüft, ob die Anlage regelkonform errichtet wurde. Eine Installation von jemandem, der nicht hätte arbeiten dürfen, bringt diese Frage in eine Richtung, in die sie niemand haben will. Der Aufwand, das vorher zu klären, besteht aus einer Frage.
Die TRGI als Maßstab
Die Technische Regel für Gasinstallationen des DVGW beschreibt, wie Gasleitungen bemessen, verlegt, geprüft und in Betrieb genommen werden. Sie gilt als anerkannte Regel der Technik, und genau das ist ihre Bedeutung: Sie ist der Maßstab, den ein Sachverständiger anlegt, wenn etwas passiert ist.
Praktisch heißt das drei Dinge. Die Leitung wird nach der tatsächlichen Anschlussleistung bemessen und nicht nach dem, was schon da liegt. Nach jedem Eingriff wird eine Dichtheitsprüfung gefahren und protokolliert. Und die Inbetriebnahme umfasst die Einstellung des Geräts auf die vorhandene Gasart, nicht nur das Einschalten.
Was wir am Gas machen
Wir tauschen Gasthermen und Gas-Brennwertkessel, bauen Heizzentralen mit Gaskaskade und Hybridanlagen aus Gas-Brennwert und Wärmepumpe. Dazu gehören die Anpassung der Gasleitung im nötigen Umfang, die Abgasführung, die Dichtheitsprüfung mit Protokoll, die Fertigmeldung an den Netzbetreiber und die Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger.
Was nicht dazugehört: Wir arbeiten nicht an der Leitung vor dem Hausanschluss, denn die gehört dem Netzbetreiber, und wir nehmen die Abgasanlage nicht selbst ab, weil das beim Bezirksschornsteinfeger liegt. Diese Trennung ist gewollt, weil die eine Seite die andere prüft.
Wenn es nach Gas riecht
Fenster und Türen öffnen. Keine Schalter, keine Klingel, kein Telefon im Haus, denn ein Funke genügt. Gashahn schließen, wenn er gefahrlos zu erreichen ist. Das Haus verlassen, Nachbarn klopfend warnen und von draußen den Entstördienst des Netzbetreibers anrufen; die Nummer steht auf der Gasrechnung. Das ist ein Notfall und gehört nicht zu den Fragen, die ein Heizungsbauer beantwortet.
Der Weg zum Angebot
Der Vor-Ort-Termin dauert eine bis anderthalb Stunden und kostet nichts. Wir sehen uns Gerät, Gasleitung, Zählerplatz, Abgasführung und Heizflächen an und schätzen die Heizlast ab. Danach kommt ein schriftliches Angebot mit Festpreis, in dem auch steht, was an der Gasleitung gemacht werden muss. Wie es danach weitergeht, steht unter Ablauf des Heizungstauschs.